Was bedeutet Beihilfeergänzungstarif?
Der Beihilfeergänzungstarif ist vom Restkostentarif zu unterscheiden. Der Restkostentarif versichert den Prozentsatz, den die Beihilfe rechnerisch nicht übernimmt, also zum Beispiel 50 Prozent. Die Beihilfe zahlt ihren Satz aber nur auf die beihilfefähigen Aufwendungen. Liegt eine Rechnung über einem Höchstbetrag, wird ein Eigenbehalt abgezogen oder behält der Dienstherr eine Kostendämpfungspauschale ein, bleibt trotz Restkostentarif ein Teil offen. Genau diese Differenz soll der Ergänzungstarif ausgleichen.
Typische Lücken entstehen bei Leistungen mit Höchstbeträgen. Beim Bund sind Hörgeräte für Personen ab 15 Jahren nur bis 1.500 Euro je Ohr beihilfefähig, Perücken bis 512 Euro (Anlage 11 BBhV). Hinzu kommen Eigenbehalte, beim Bund 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland kürzt zusätzlich die Kostendämpfungspauschale die Beihilfe um einen Jahresbetrag.
Was ein Ergänzungstarif tatsächlich leistet, steht allein in seinen Bedingungen. Manche Tarife gleichen nur Höchstbetragskürzungen aus, andere schließen Leistungen wie Heilpraktiker oder verbesserten Zahnersatz ein, wieder andere enthalten das Einbettzimmer. Chefarzt und Zweibettzimmer sind dagegen meist Sache eines eigenen Wahlleistungstarifs; relevant ist das vor allem in Ländern, in denen die Beihilfe Wahlleistungen ausschließt.
Wichtig für den Abschluss: Die Öffnungsaktion der PKV gilt für Beihilfeergänzungstarife nicht. Anders als der Beihilfetarif wird der Ergänzungstarif also mit regulärer Gesundheitsprüfung abgeschlossen. Wer ihn möchte, beantragt ihn am besten zusammen mit dem Beihilfetarif, solange noch keine neuen Diagnosen vorliegen. Mehr dazu im Beitrag zum Beihilfeergänzungstarif.
Rechenbeispiel: Perücke für 900 Euro, Bundesbeamtin mit 50 Prozent Beihilfe
- 1Beihilfefähig sind höchstens 512 Euro; davon wird der Eigenbehalt von 10 Euro abgezogen, es bleiben 502 Euro.
- 2Die Beihilfe erstattet 50 Prozent davon: 251 Euro.
- 3Ein Restkostentarif, der 50 Prozent des Rechnungsbetrags übernimmt, zahlt 450 Euro.
- 4Offen bleiben 900 − 251 − 450 = 199 Euro. Diese Lücke kann ein Ergänzungstarif schließen, wenn er Höchstbetragskürzungen der Beihilfe abdeckt.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Bund | Keine Kostendämpfungspauschale; Lücken vor allem durch Eigenbehalte (§ 49 BBhV) und Höchstbeträge, etwa 1.500 Euro je Ohr für Hörgeräte. |
| Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland | Zusätzlich Kostendämpfungspauschale von 50 bis 750 Euro im Jahr, je nach Land und Besoldungsgruppe. |
| Bremen und Schleswig-Holstein | Jährlicher Eigen- bzw. Selbstbehalt, der wie eine Kostendämpfungspauschale wirkt. |
| Nordrhein-Westfalen | Material- und Laborkosten beim Zahnersatz nur zu 70 Prozent beihilfefähig; Hörgeräte bis 1.500 Euro je Ohr, Perücken bis 1.200 Euro. |
| Bayern, Hessen und Sachsen | Feste Eigenbeteiligungen je Arzneimittel: 3 Euro in Bayern, 4,50 Euro je Packung in Hessen, 4 bis 5 Euro in Sachsen. |