Zum Inhalt springen
Deutsche-Beamtenversicherungen
Menü

Beihilfe-Lexikon Leistungen

Wahlleistungen

Definition

Wahlleistungen sind gesondert berechnete Krankenhausleistungen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus, vor allem die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Ob und in welchem Umfang die Beihilfe sie erstattet, regelt jeder Dienstherr selbst.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Wahlleistungen?

Bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen. Darüber hinaus dürfen Kliniken nach § 17 Krankenhausentgeltgesetz zusätzliche Leistungen gesondert berechnen, die sogenannten Wahlleistungen. In der Praxis sind das vor allem die persönliche Behandlung durch den Chefarzt oder einen anderen leitenden Arzt (Chefarztbehandlung) und die Unterbringung im Zweibettzimmer oder Einbettzimmer. Wahlleistungen müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden, und die Klinik muss vorher über Inhalt und Entgelte informieren.

In der Beihilfe gehen die Dienstherren sehr unterschiedlich mit Wahlleistungen um. Beim Bund sind wahlärztliche Leistungen und das Zweibettzimmer ohne Monatsbeitrag beihilfefähig, das Zimmer bis zu einem Tageshöchstbetrag von 1,3 Prozent der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors (§ 26 BBhV). Mehrkosten für ein Einbettzimmer trägt die Beihilfe nicht. Einige Länder erstatten Wahlleistungen nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag, andere ziehen Tagesbeträge ab, und in acht der 16 Länder sind sie gar nicht beihilfefähig.

Für die Tarifwahl ist das entscheidend: Wo die Beihilfe Wahlleistungen ausschließt, muss ein privater Wahlleistungstarif sie zu 100 Prozent übernehmen, wenn sie gewünscht sind. Wo die Beihilfe sie erstattet, genügt ein Tarif, der den Restanteil abdeckt. Ob sich die Absicherung lohnt, beantwortet der Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Rechenbeispiel: Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen bei 5 Tagen Klinik

  1. 1Ein Beamter in NRW liegt 5 Tage im Krankenhaus, mit Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer.
  2. 2Für die wahlärztlichen Leistungen werden 10 Euro je Tag abgezogen: 5 × 10 = 50 Euro.
  3. 3Für das Zweibettzimmer werden 15 Euro je Tag abgezogen: 5 × 15 = 75 Euro.
  4. 4Zusammen trägt er 125 Euro selbst; im Jahr sind die Abzüge auf 20 Tage bzw. 500 Euro je Person begrenzt.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
BundChefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig ohne Monatsbeitrag, das Zimmer bis 1,3 Prozent der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors je Tag.
Baden-WürttembergBeihilfefähig gegen 22 Euro monatlich für die ganze Familie; Erklärung innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten.
BayernBeihilfefähig ohne Monatsbeitrag; abgezogen werden 25 Euro je Tag für den Wahlarzt und 7,50 Euro je Tag für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Jahr).
BerlinNicht beihilfefähig, weder Chefarzt noch Ein- oder Zweibettzimmer; Ausnahmen nur für Altfälle.
BrandenburgNicht beihilfefähig; Belegarztleistungen bleiben beihilfefähig.
BremenNicht beihilfefähig.
HamburgNicht beihilfefähig, auch nicht gegen Eigenbeitrag.
HessenBeihilfefähig gegen 18,90 Euro monatlich bei Erklärung binnen drei Monaten nach Diensteintritt; beim Zweibettzimmer werden 16 Euro je Tag abgezogen.
Mecklenburg-VorpommernSeit 1. September 2003 nicht beihilfefähig.
NiedersachsenVollständig und ausnahmslos ausgeschlossen.
Nordrhein-WestfalenBeihilfefähig ohne Monatsbeitrag; Eigenanteil 10 Euro (Arzt) bzw. 15 Euro (Zimmer) je Tag, höchstens 20 Tage bzw. 500 Euro im Jahr.
Rheinland-PfalzBeihilfefähig gegen 26 Euro monatlich bei Erklärung binnen drei Monaten; beim Zweibettzimmer werden 12 Euro je Tag abgezogen.
SaarlandNicht beihilfefähig.
SachsenBeihilfefähig ohne Monatsbeitrag; beim Zweibettzimmer werden 14,50 Euro je Aufenthaltstag abgezogen.
Sachsen-AnhaltBeihilfefähig nach den Regeln des Bundes (§ 26 BBhV).
Schleswig-HolsteinNicht beihilfefähig, ebenso wenig Sonderverpflegung.
ThüringenBeihilfefähig; abgezogen werden 25 Euro je Tag für den Wahlarzt und 7,50 Euro je Tag für das Zweibettzimmer.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Wahlleistungen

Muss ich Wahlleistungen vor dem Krankenhausaufenthalt vereinbaren?
Ja. Nach § 17 Krankenhausentgeltgesetz sind Wahlleistungen vor ihrer Erbringung schriftlich zu vereinbaren, und die Klinik muss vorher über Inhalt und Entgelte informieren. Die Vereinbarung wird in der Regel bei der Aufnahme unterschrieben.
Was gilt für Polizeibeamte mit Heilfürsorge?
Das hängt vom Land ab. In Baden-Württemberg können auch Heilfürsorgeberechtigte Wahlleistungen gegen 22 Euro monatlich absichern, in Nordrhein-Westfalen bleibt dafür ein Beihilfeanspruch abzüglich der Tagesbeträge bestehen. In Niedersachsen werden Wahlleistungen nur nach einem anerkannten Dienstunfall übernommen.
Übernimmt die Beihilfe bei gesetzlich versicherten Beamten Wahlleistungen?
In einigen Ländern ja, ergänzend zur Kasse: In Bayern erhalten gesetzlich versicherte Beamte Beihilfe unter anderem zu Wahlleistungen im Krankenhaus, in Nordrhein-Westfalen ebenfalls. Wer die pauschale Beihilfe wählt, verzichtet dagegen etwa in Thüringen auf ergänzende Beihilfe für Wahlleistungen.
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
  2. Bundesministerium der Justiz: Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), § 17 Wahlleistungen
  3. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Wahlleistungen im Krankenhaus (Bemessungssatz 50 % bzw. 70 %)
  4. Freistaat Bayern: Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV), § 28 Wahlleistungen
  5. Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW: Merkblatt Beihilfefähige Aufwendungen (Stand 01/2026)
  6. Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (Stand 24. November 2021)

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

Beraterin für Beamtenversicherungen

Persönliche Beratung, die Ihnen wirklich weiterhilft.

Wir unterstützen Sie gerne mit einem neutralen Vergleich und über 15 Jahre an Erfahrung.

Jetzt direkt vergleichen