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Beihilfe-Lexikon Kosten & Eigenanteile

Höchstbeträge

Definition

Höchstbeträge sind Obergrenzen, bis zu denen bestimmte Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt werden. Was eine Rechnung darüber hinaus kostet, erstattet die Beihilfe nicht. Beim Bund gelten sie etwa für Heilpraktiker, Heilmittel, Brillen und das Zweibettzimmer.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Höchstbeträge?

Höchstbeträge kappen die Rechnung, bevor die Beihilfe rechnet. Liegt der Preis einer Leistung über dem Höchstbetrag, gilt nur der Höchstbetrag als beihilfefähig; erst darauf wendet die Beihilfestelle den Bemessungssatz an. Darin unterscheiden sie sich vom Eigenbehalt, der einen festen Betrag je Leistung abzieht, und von der Kostendämpfungspauschale, die einmal im Jahr einbehalten wird. Bei Höchstbeträgen hängt die Lücke dagegen allein davon ab, wie teuer der Behandler abrechnet.

Beim Bund stehen die wichtigsten Höchstbeträge in den Anlagen zur BBhV:

- Heilpraktiker: Ihre Leistungen gelten nur als angemessen, soweit sie die Höchstbeträge nach Anlage 2 BBhV nicht übersteigen (§ 6 BBhV). - Heilmittel: Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und ähnliche Leistungen gelten Höchstbeträge nach Anlage 9 zu § 23 BBhV. Das Bundesinnenministerium passt sie per Vorgriffregelung an, zuletzt für Aufwendungen ab 1. September 2026. - Brillen: Seit dem 1. Januar 2026 gelten pauschale Höchstbeträge, die nur noch zwischen Einstärken- und Mehrstärkengläsern unterscheiden. Die früheren Einschränkungen bei Brillenfassungen und die Berechnung je Glas sind entfallen. - Zweibettzimmer: Die gesondert berechnete Unterkunft ist bis 1,3 Prozent der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors je Tag beihilfefähig (§ 26 BBhV).

Ähnlich wirken Quoten, mit denen nur ein Teil einer Rechnungsposition anerkannt wird, etwa zahnärztliche Material- und Laborkosten zu 80 Prozent. Die Länder haben eigene Höchstbetragslisten; wo Landesrecht auf die BBhV verweist, gelten die Bundesbeträge.

Für die Tarifwahl sind Höchstbeträge ein häufig übersehener Punkt. Ein Beihilfetarif ergänzt nur den Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Die Differenz zwischen Rechnung und Höchstbetrag fangen erst ein Beihilfeergänzungstarif oder ein Tarif auf, der sich an der tatsächlichen Rechnung orientiert.

Rechenbeispiel mit angenommenen Beträgen: Heilmittel, 50 Prozent Beihilfe

  1. 1Eine Physiotherapiepraxis berechnet 60 Euro je Behandlung; der Höchstbetrag für diese Leistung soll 40 Euro betragen.
  2. 2Beihilfefähig sind nur 40 Euro, die Beihilfe zahlt 50 Prozent davon, also 20 Euro.
  3. 3Ein Tarif, der nur die beihilfefähigen Kosten ergänzt, zahlt ebenfalls 20 Euro.
  4. 4Die 20 Euro über dem Höchstbetrag bleiben je Behandlung offen; bei zehn Behandlungen sind das 200 Euro.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
BundHöchstbeträge u. a. für Heilpraktiker (Anlage 2), Heilmittel (Anlage 9, angepasst zum 1. September 2026), Brillen (pauschal seit 1. Januar 2026) und das Zweibettzimmer (§ 26 BBhV).
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-AnhaltEs gilt das Beihilferecht des Bundes, damit auch dessen Höchstbeträge; in Sachsen-Anhalt auch der Tageshöchstbetrag für das Zweibettzimmer.
Nordrhein-WestfalenBei freiwillig gesetzlich Versicherten ohne Arbeitgeberzuschuss werden Kassenleistungen nicht vorab abgezogen, sondern erst bei der Höchstbetragsberechnung berücksichtigt.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Höchstbeträge

Wo finde ich die aktuellen Höchstbeträge?
Beim Bund stehen sie in den Anlagen zur Bundesbeihilfeverordnung, aktuelle Anpassungen veröffentlicht das Bundesverwaltungsamt in Merkblättern. Landesbeamte finden sie in der Beihilfeverordnung ihres Landes oder in den Merkblättern der zuständigen Beihilfestelle.
Gelten Höchstbeträge auch für Arztrechnungen?
Nicht in Form fester Beträge. Arzt- und Zahnarztrechnungen sind angemessen, wenn sie sich im Gebührenrahmen der GOÄ oder GOZ halten. Höchstbeträge betreffen vor allem Leistungen ohne eigene ärztliche Gebührenordnung wie Heilpraktiker, Heilmittel und Hilfsmittel.
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
  3. Bundesverwaltungsamt: Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. September 2026 (2026)
  4. Bundesverwaltungsamt: FAQ: Sind die Kosten für meine Sehhilfe beihilfefähig?
  5. Bundesverwaltungsamt: Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ab 01.01.2026

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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