Was bedeutet Direktabrechnung?
Im Normalfall gilt für Beamte das Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten die Rechnung, bezahlen sie und reichen sie bei Beihilfestelle und Versicherer ein. Bei Arztrechnungen ist das gut zu bewältigen, bei einer Krankenhausbehandlung mit mehreren tausend Euro kaum. Deshalb gibt es für Krankenhäuser zwei Wege der Direktabrechnung, einen für jeden Kostenträger.
Für den PKV-Anteil rechnen viele Kliniken seit Jahren über das sogenannte Klinik-Card-Verfahren direkt mit dem Versicherer ab. Für den Beihilfeanteil gibt es ein eigenes Verfahren auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung der Deutschen Krankenhausgesellschaft von 2018. Beim Bund stellt der Beamte dazu im Krankenhaus einen „Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung“. Er ermächtigt die Klinik, die Rechnung an die Beihilfestelle zu senden, und die Beihilfestelle, die festgesetzte Beihilfe an die Klinik zu überweisen. Über die Festsetzung erhält der Beamte wie gewohnt einen Beihilfebescheid.
Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen ist, also keine reine Privatklinik, und am Verfahren teilnimmt. Die Beihilfestelle lehnt die Direktabrechnung ab, wenn es der erste Beihilfeantrag überhaupt ist, wenn sich persönliche Angaben seit dem letzten Antrag geändert haben oder wenn die Behandlung unfallbedingt ist. Dann wird die Beihilfe auf dem üblichen Weg beantragt.
Direkt abgerechnet wird nur der beihilfefähige Teil. Nicht beihilfefähige Leistungen, Eigenbehalte und Selbstbehalte stellt die Klinik weiter dem Patienten in Rechnung. Eine Abtretung des Beihilfeanspruchs an das Krankenhaus ist nicht möglich. Für ambulante Rechnungen gibt es keine Direktabrechnung mit der Beihilfe; bei hohen Beträgen kann die Beihilfestelle aber auf Antrag Abschlagszahlungen leisten (§ 51 BBhV). Praktische Tipps dazu enthält der Beitrag Arztkosten in der PKV vorstrecken.
Rechenbeispiel: 5 Tage Krankenhaus, 8.000 Euro, Bundesbeamter mit 50 Prozent
- 1Vom beihilfefähigen Betrag wird der Eigenbehalt von 10 Euro je Tag abgezogen: 8.000 − 5 × 10 = 7.950 Euro.
- 2Die Beihilfestelle setzt 50 Prozent fest und überweist 3.975 Euro direkt an das Krankenhaus.
- 3Der Restkostentarif erstattet in diesem Beispiel 50 Prozent der Rechnung und zahlt über die Direktabrechnung 4.000 Euro an die Klinik.
- 4Der Beamte erhält nur noch eine Rechnung über 8.000 − 3.975 − 4.000 = 25 Euro.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Bund | Schriftlicher Antrag auf Direktabrechnung im Krankenhaus, auch für berücksichtigungsfähige Angehörige; unterschreiben muss der Beihilfeberechtigte, sofern keine Vollmacht vorliegt. |
| Bayern | Schriftliches Verfahren je Behandlungsfall; zusätzlich elektronische Direktabrechnung, die das Landesamt für Finanzen ab voraussichtlich Mitte März 2026 angekündigt hat. Davon ausgenommen sind Unfälle, Geburten und Wahlleistungen. |
| Brandenburg | Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Zentraler Bezügestelle seit 1. Januar 2019, mit denselben Ausschlüssen wie beim Bund. |