Für Beamte in Bayern steht die Beihilfe nicht nur in einer Verordnung, sondern mit ihren Kernregeln direkt im Bayerischen Beamtengesetz (Art. 96 BayBG). Die Bemessungssätze gelten je Person: Der Beamte selbst erhält 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehegatten, Lebenspartner und Versorgungsempfänger kommen auf 70 Prozent, Kinder auf 80 Prozent. Die Einzelheiten regelt die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV).
Besonderheiten gibt es vor allem bei den Eigenbeteiligungen: Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne monatlichen Beitrag beihilfefähig, dafür werden je Aufenthaltstag feste Beträge abgezogen. Eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte gibt es in Bayern nicht. Freie Heilfürsorge erhalten nur Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei in Ausbildung und in bestimmten Einsatzverwendungen, danach gilt die Beihilfe.
Bemessungssatz aktive Beamte
50 %
Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, im Ruhestand 70 %.
Eigenbeteiligung Chefarzt
25 €
Je Aufenthaltstag; beim Zweibettzimmer 7,50 € je Tag.
Verbeamtet im Landesdienst
60,4 %
Anteil der Beamten an den Vollzeitäquivalenten im bayerischen Landesbereich 2024.
Personenbezogenes System: Für Beamte, Ehegatten und Kinder gelten jeweils eigene Bemessungssätze; Kernregeln stehen im Beamtengesetz.Quelle: Art. 96 BayBG
Bemessungssätze
Beamte 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit 70 %), Ehegatten/Lebenspartner und Versorgungsempfänger 70 %, Kinder und Waisen 80 %.Quelle: Art. 96 Abs. 3 BayBG, § 46 BayBhV
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig ohne Monatsbeitrag; Eigenbeteiligung 25 € je Aufenthaltstag für wahlärztliche Leistungen und 7,50 € je Tag für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Jahr).Quelle: Art. 96 BayBG, § 28 BayBhV
Kostendämpfungspauschale/Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbeteiligung 3 € je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt; ausgenommen u. a. Kinder, Waisen und Beamte im Vorbereitungsdienst.Quelle: Art. 96 Abs. 3 BayBG
Pauschale Beihilfe
Nicht eingeführt. Gesetzlich versicherte Beamte tragen den Kassenbeitrag allein; Beihilfe erhalten sie nur zu Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus.Quelle: Art. 96 Abs. 2 BayBG
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € nicht übersteigt (Stand 2026); die Grenze wird jährlich an den Rentenwert angepasst.Quelle: Art. 96 Abs. 1 BayBG
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge nur für Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei in Ausbildung, der Einsatzstufen und bei Einsätzen im geschlossenen Verband; sonst Beihilfe.Quelle: § 1 HeilfürsV
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; Lehramtsreferendare sind im Vorbereitungsdienst Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen und Beihilfe.Quelle: Art. 77 BayBesG, Art. 96 BayBG
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe; nicht beihilfeberechtigt, daher gesetzlich krankenversicherungspflichtig.Quelle: SiGjurVD, Merkblatt OLG München
Beihilfestelle
Landesamt für Finanzen (LfF) mit den Beihilfe-Dienststellen Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut und Würzburg; Antrag auch per App „Beihilfe Freistaat Bayern“.Quelle: Landesamt für Finanzen
Rechtsgrundlage
Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) in Verbindung mit der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV).Quelle: BayBG, BayBhV
Beamte in Bayern erhalten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Anders als in Hessen gilt kein gemeinsamer Familiensatz, sondern jede Person hat ihren eigenen Bemessungssatz (Art. 96 Abs. 3 BayBG):
Beamte: 50 Prozent, ab zwei Kindern und während der Elternzeit 70 Prozent
Ehegatten und Lebenspartner: 70 Prozent
Versorgungsempfänger: 70 Prozent
Kinder und Waisen: 80 Prozent
Ehegatten und Lebenspartner sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 Euro nicht übersteigt (Stand 2026). Die Grenze wird jährlich an die Rentenentwicklung angepasst. Mehr zum Beihilfeprinzip im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.
Welche Eigenbeteiligungen gelten in Bayern?
Bayern erhebt keine Kostendämpfungspauschale, zieht aber bei einzelnen Leistungen feste Eigenbeteiligungen von der Beihilfe ab. Die wichtigsten:
Arzneimittel: 3 Euro je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt. Ausgenommen sind unter anderem Kinder, Waisen, Beamte im Vorbereitungsdienst und Schwangere; zudem gilt eine Belastungsgrenze.
Chefarzt: 25 Euro je Aufenthaltstag für gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen.
Zweibettzimmer: 7,50 Euro je Aufenthaltstag, höchstens für 30 Tage im Kalenderjahr.
Anders als etwa in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz müssen Beamte in Bayern für Wahlleistungen keinen monatlichen Beitrag zahlen und keine Frist nach Diensteintritt beachten. Eine Übersicht der Pauschalen anderer Länder finden Sie im Beitrag zur Kostendämpfungspauschale.
Wann erhalten Polizeibeamte in Bayern Heilfürsorge?
Polizeibeamte in Bayern erhalten freie Heilfürsorge nur in bestimmten Verwendungen, im regulären Dienst gilt die Beihilfe. Nach § 1 der Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei (HeilfürsV) steht sie zu:
Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizei in Ausbildung
Polizeivollzugsbeamten der Einsatzstufen, die nicht zum Stammpersonal gehören
allen übrigen Polizeibeamten für die Zeit von Einsätzen und Übungen im geschlossenen Verband
Wer nach Ausbildung oder Studium in den Einzeldienst wechselt, erhält ab dann Beihilfe von 50 Prozent und benötigt eine private Krankenversicherung für den Rest. Eine Anwartschaftsversicherung, die schon während der Heilfürsorge abgeschlossen wird, sichert den heutigen Gesundheitszustand für den späteren Wechsel.
GKV oder PKV: Was gilt für Referendare und Anwärter in Bayern?
Für Beamte auf Widerruf in Bayern ist die private Krankenversicherung meist günstiger, weil Bayern keine pauschale Beihilfe zahlt. Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, trägt den vollen Beitrag selbst und erhält Beihilfe nur noch zu Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus (Art. 96 Abs. 2 BayBG).
Wichtig ist die Unterscheidung nach Ausbildung:
Lehramtsreferendare und andere Anwärter sind Beamte auf Widerruf, erhalten 50 Prozent Beihilfe und können einen Beihilfetarif wählen.
Rechtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach dem SiGjurVD, erhalten Unterhaltsbeihilfe statt Besoldung und sind gesetzlich pflichtversichert.
Als Beamtenanwärter oder Referendar in Bayern befinden Sie sich in einer besonderen Situation, wenn es um die Wahl Ihrer Krankenversicherung
→
Häufige Fragen: Beamte in Bayern
Wie hoch ist die Beihilfe in Bayern?+
Beamte erhalten 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehegatten, Lebenspartner und Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent.
Wie viel Beihilfe bekommen Anwärter in Bayern?+
Beamte auf Widerruf erhalten wie aktive Beamte 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die Eigenbeteiligung von 3 Euro je Arzneimittel fällt für sie nicht an.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Bayern beihilfefähig?+
Ja, ohne monatlichen Beitrag. Von der Beihilfe werden aber je Aufenthaltstag 25 Euro für Chefarztleistungen und 7,50 Euro für das Zweibettzimmer abgezogen, beim Zweibettzimmer höchstens für 30 Tage im Jahr.
Gibt es in Bayern eine pauschale Beihilfe?+
Nein, Stand September 2026 nicht. Gesetzlich versicherte Beamte zahlen ihren Kassenbeitrag allein und erhalten Beihilfe nur zu Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus.
Gibt es in Bayern eine Kostendämpfungspauschale?+
Nein. Bayern zieht stattdessen Eigenbeteiligungen ab, zum Beispiel 3 Euro je verordnetem Arzneimittel sowie feste Tagesbeträge bei Wahlleistungen im Krankenhaus.
Bekommen Polizisten in Bayern freie Heilfürsorge?+
Nur während der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei, in den Einsatzstufen und bei Einsätzen im geschlossenen Verband. Im Einzeldienst erhalten Polizeibeamte Beihilfe und benötigen eine ergänzende private Krankenversicherung.
Quellen (8)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner