Was bedeutet Beihilfestelle?
Die Beihilfestelle ist die zentrale Anlaufstelle für alles, was die Beihilfe betrifft. Sie nimmt den Beihilfeantrag entgegen, prüft, ob die Aufwendungen beihilfefähig sind, wendet den Bemessungssatz an und zieht Eigenbehalte oder eine Kostendämpfungspauschale ab. Das Ergebnis teilt sie im Beihilfebescheid mit. Daneben entscheidet sie über Anträge, die vor einer Behandlung gestellt werden müssen, etwa die Anerkennung einer Rehabilitationsmaßnahme, und über die Berücksichtigungsfähigkeit von Angehörigen.
Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Dienstherrn ab, nicht vom Wohnort. Landesbeamte wenden sich an die Beihilfestelle ihres Landes, meist ein zentrales Landesamt. Kommunalbeamte werden häufig von kommunalen Versorgungskassen betreut, Bundesbeamte von ihrer Dienststelle oder dem BVA. Die zuständige Stelle nennt die Personalabteilung. Wer den Dienstherrn wechselt, wechselt auch die Beihilfestelle und das anwendbare Beihilferecht.
Auf Antrag kann die Festsetzungsstelle beim Bund die Beihilfe an Dritte auszahlen, etwa direkt an ein Krankenhaus, wenn dafür eine Vereinbarung besteht (§ 51a BBhV). Der Beihilfebescheid ist ein Verwaltungsakt. Ist er aus Sicht des Beamten falsch, nennt die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids den Weg: in der Regel ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 70 VwGO), in manchen Ländern auch unmittelbar die Klage.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Bund | Beihilfestelle der jeweiligen Dienststelle; für viele Bundesbehörden bearbeitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Anträge. |
| Baden-Württemberg | Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Fellbach. |
| Bayern | Landesamt für Finanzen mit den Beihilfe-Dienststellen Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut und Würzburg. |
| Berlin | Landesverwaltungsamt Berlin (Zentrale Beihilfestelle). |
| Brandenburg | Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) in Cottbus. |
| Bremen | Performa Nord in Bremen. |
| Hamburg | Zentrum für Personaldienste (ZPD); die pauschale Beihilfe läuft über die Personalstelle. |
| Hessen | Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen (Kassel und Hünfeld). |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF M-V). |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), auch für pauschale Beihilfe und Heilfürsorge. |
| Nordrhein-Westfalen | Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) sowie die fünf Bezirksregierungen, u. a. für Lehrkräfte und Polizei. |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Finanzen, Beihilfestelle in Koblenz. |
| Saarland | PBeaKK Beihilfedienste Saarland im Auftrag des Landes. |
| Sachsen | Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF), Referate Beihilfe. |
| Sachsen-Anhalt | Beihilfefestsetzungsstelle im Finanzamt Dessau-Roßlau. |
| Schleswig-Holstein | Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Kiel. |
| Thüringen | Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), Beihilfestelle in Gera. |