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Beihilfe-Lexikon Personen & Status

Einkommensgrenze Ehepartner

Definition

Die Einkommensgrenze für Ehepartner ist der Höchstbetrag eigener Einkünfte, bis zu dem ein Ehe- oder Lebenspartner in der Beihilfe berücksichtigungsfähig ist. Beim Bund zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung; die Grenze liegt ab 1. Januar 2026 bei 22.648 Euro (§ 6 Abs. 2 BBhV).

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Einkommensgrenze Ehepartner?

Ehe- und eingetragene Lebenspartner gehören zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen, aber nur, solange ihr eigenes Einkommen eine Grenze nicht übersteigt. Beim Bund beträgt der Grundbetrag 20.000 Euro. Er wird jedes Jahr im gleichen Verhältnis wie der Rentenwert angepasst und auf volle Euro abgerundet; das Bundesinnenministerium gibt den neuen Wert per Rundschreiben bekannt. Für 2026 sind es 22.648 Euro.

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 2 Abs. 3 EStG), einschließlich vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Das ist nicht das Bruttogehalt: Bei Arbeitnehmern werden zuvor die Werbungskosten abgezogen, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Beim Bund wird auf das zweite Kalenderjahr vor dem Antrag geschaut, für Anträge im Jahr 2026 also auf 2024. Sind die Einkünfte im laufenden Jahr geringer, können Aufwendungen des Partners unter Vorbehalt schon im laufenden Jahr beihilfefähig sein.

Liegt der Partner über der Grenze, erhält er keine Beihilfe und braucht eine eigene Vollversicherung, privat oder gesetzlich. Unterhalb der Grenze genügt ein Restkostentarif, beim Bund mit 70 Prozent Beihilfe also ein Tarif über 30 Prozent. Die Länder haben eigene Grenzen und Stichjahre, was besonders bei einem Wechsel des Dienstherrn zählt.

Rechenbeispiel: Bundesbeamter, Antrag im Jahr 2026

  1. 1Maßgeblich ist das Jahr 2024. Die Ehefrau hatte dort einen Arbeitslohn von 23.800 Euro und keine weiteren Einkünfte.
  2. 2Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ergeben sich Einkünfte von 22.570 Euro.
  3. 322.570 Euro liegen unter der Grenze von 22.648 Euro: Die Ehefrau ist berücksichtigungsfähig und erhält 70 Prozent Beihilfe.
  4. 4Ihr PKV-Tarif muss nur 30 Prozent abdecken. Hätte ihr Arbeitslohn 24.000 Euro betragen, läge sie mit 22.770 Euro knapp darüber.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
Bund22.648 Euro (2026), Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag; jährliche Anpassung nach dem Rentenwert.
Bayern und Sachsen-Anhalt22.648 Euro (2026) wie beim Bund, zweites Kalenderjahr vor dem Antrag, jährliche Anpassung.
Nordrhein-Westfalen23.861 Euro für Aufwendungen 2026, maßgeblich ist das Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen; Anpassung nach dem Rentenwert.
Niedersachsen22.000 Euro im vorletzten Kalenderjahr; Ausnahme, wenn die Grenze im laufenden Jahr voraussichtlich eingehalten wird.
Rheinland-Pfalz22.000 Euro seit 1. Januar 2026, zweites Kalenderjahr vor dem Antrag.
Mecklenburg-VorpommernGrenze nach § 6 Abs. 2 BBhV; das LAF nennt 21.832 Euro ab 1. Januar 2025. Ein vom Land bestätigter Wert für 2026 liegt uns nicht vor.
Baden-Württemberg20.000 Euro in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag.
Hamburg20.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr vor dem Antrag.
Brandenburg und Schleswig-Holstein20.000 Euro im Jahr; in Brandenburg gilt die Grenze auch bei der pauschalen Beihilfe.
Berlin20.000 Euro im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, mit dem Rentenwert angepasst; der aktuell angepasste Betrag ist in unseren Quellen nicht beziffert.
Saarland19.087 Euro (2026), zweites Kalenderjahr vor dem Antrag; jährliche Anpassung nach dem Rentenwert.
SachsenDurchschnittlich 18.504 Euro in den drei Kalenderjahren vor der Behandlung; Anpassung mit der Besoldung.
Thüringen18.000 Euro im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag.
HessenDas Zweifache des steuerlichen Grundfreibetrags im vorletzten Kalenderjahr; einen bezifferten Eurobetrag nennt unsere Quelle nicht.
BremenJahreseinkommen unter 12.000 Euro im Jahr vor der Antragstellung.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Einkommensgrenze Ehepartner

Zählt eine Rente oder ein Minijob des Partners mit?
Maßgeblich ist der steuerliche Gesamtbetrag der Einkünfte. Renten fließen mit ihrem steuerpflichtigen Anteil ein, pauschal versteuerte Löhne regelmäßig nicht. Im Einzelfall sollte der Steuerbescheid des maßgeblichen Jahres mit der Beihilfestelle abgeglichen werden.
Gilt die Einkommensgrenze auch für Kinder?
Nein. Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Die Einkommensgrenze betrifft nur Ehe- und Lebenspartner.
Quellen (7)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  2. Bundesverwaltungsamt: FAQ: Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG), § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten
  4. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 199 Beihilfeempfänger
  5. Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW: Merkblatt Beihilfeanspruch & Antragstellung (Stand 01/2026)
  6. Rheinische Versorgungskassen: Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz: Aktuelles Januar 2026 (Einkommensgrenze Ehegatten) (2026)
  7. PBeaKK Beihilfedienste Saarland: Beihilfeleistungen nach BhVO (Bemessungssätze, Einkommensgrenze)

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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