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Beihilfe-Lexikon Alternativen & Sonderformen

Freie Heilfürsorge

Definition

Freie Heilfürsorge ist eine vom Dienstherrn getragene Gesundheitsversorgung für bestimmte Beamtengruppen, vor allem im Polizeivollzugsdienst, die an die Stelle der Beihilfe tritt. Sie gilt nur für den Beamten selbst und nur, solange er Dienst- oder Anwärterbezüge erhält.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine Form der Heilfürsorge. Hier geht es um die Sicht des Beamten: Was kostet sie, wer ist nicht abgedeckt, wie wird der Ruhestand abgesichert. Anders als die Beihilfe erstattet sie keinen Prozentsatz, sondern übernimmt die Krankheitskosten grundsätzlich vollständig. Eine private Restkostenversicherung braucht der Heilfürsorgeberechtigte deshalb für sich selbst nicht.

„Frei“ ist die Heilfürsorge allerdings nicht überall. Hamburg rechnet nach der Ausbildung 1,4 Prozent des Grundgehalts an, Niedersachsen 1,3 Prozent und Schleswig-Holstein seit Mai 2022 1 Prozent. Auch der Kreis der Berechtigten variiert: In Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist sie auf die Ausbildung oder bestimmte Einheiten beschränkt, in Hessen und im Saarland gibt es für die Polizei keine Heilfürsorge. Einige Länder haben sie ausgeweitet, etwa Hamburg und Sachsen auf den Justizvollzug.

Zwei Lücken bleiben immer. Angehörige sind nicht einbezogen; Ehe- oder Lebenspartner und Kinder erhalten Beihilfe und brauchen einen eigenen Beihilfetarif. Und mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, der Beamte wechselt in die Beihilfe. Wer dann erst eine private Krankenversicherung sucht, wird nach dem Gesundheitszustand im Alter geprüft.

Deshalb ist eine Anwartschaftsversicherung üblich, die den heutigen Gesundheitszustand für den späteren Beihilfetarif sichert. Für Heilfürsorgeberechtigte gilt die Öffnungsaktion der PKV in Form einer solchen Anwartschaft, allerdings nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs, nicht erst bei Pensionierung.

Rechenbeispiel: Anrechnung bei 3.500 Euro Grundgehalt im Monat

  1. 1Hamburg rechnet 1,4 Prozent an: 3.500 × 0,014 = 49 Euro im Monat, 588 Euro im Jahr.
  2. 2Niedersachsen rechnet 1,3 Prozent an: 3.500 × 0,013 = 45,50 Euro im Monat, 546 Euro im Jahr.
  3. 3Schleswig-Holstein rechnet 1 Prozent an: 35 Euro im Monat, 420 Euro im Jahr.
  4. 4In Sachsen-Anhalt fällt kein solcher Betrag an, seit das Land den früheren Einbehalt mit der Kostendämpfungspauschale abgeschafft hat.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
BundHeilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag (§ 70 Abs. 2 BBesG).
Baden-WürttembergPolizeivollzugsdienst und Einsatzdienst der Feuerwehr, solange Dienst- oder Anwärterbezüge gezahlt werden; Justizvollzug mit unwiderruflichem Wahlrecht.
BayernNur Bereitschaftspolizei in Ausbildung, Einsatzstufen und Einsätze im geschlossenen Verband.
BerlinNur Polizeianwärter des mittleren Dienstes während der Ausbildung.
BrandenburgPolizeivollzugsbeamte; außerhalb des Vorbereitungsdienstes dauerhaft und unwiderruflich zugunsten der Beihilfe abwählbar.
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-AnhaltHeilfürsorge für die Polizei, in Bremen auch für die Feuerwehr; in Sachsen-Anhalt wurde der frühere Einbehalt von der Besoldung abgeschafft.
HamburgPolizei, Feuerwehr und seit 1. April 2026 Justizvollzug; 1,4 Prozent des Grundgehalts nach der Ausbildung, einmaliges Wahlrecht zur Beihilfe.
Hessen und SaarlandKeine Heilfürsorge für die Polizei; es gilt die Beihilfe.
NiedersachsenPolizei seit 1. Januar 2017 wieder mit Heilfürsorge, Anrechnung 1,3 Prozent des Grundgehalts; Feuerwehr nach § 115 NBG.
Nordrhein-WestfalenFreie Heilfürsorge für die Polizei, ergänzend Beihilfe etwa zu Wahlleistungen im Krankenhaus.
Rheinland-PfalzNur Bereitschaftspolizei, seit 1. Oktober 2017 ohne Neuzugänge.
SachsenPolizei, seit 1. Juli 2025 auch Justizvollzug und Vollzugsdienst in Abschiebungshafteinrichtungen.
Schleswig-HolsteinPolizei und Einsatzdienst der Feuerwehr; seit 1. Mai 2022 Anrechnung von 1 Prozent des Grundgehalts, daneben keine Beihilfe.
ThüringenNur Polizei im Vorbereitungsdienst sowie in geschlossenen Einheiten und Spezialeinheiten.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Freie Heilfürsorge

Brauche ich mit freier Heilfürsorge überhaupt eine private Krankenversicherung?
Für die aktive Dienstzeit nicht als Restkostentarif. Sinnvoll sind aber eine Anwartschaftsversicherung für den Ruhestand, Beihilfetarife für Angehörige und je nach Land Zusatztarife, etwa für Leistungen, die die Heilfürsorge nicht übernimmt.
Was gilt, wenn ich in ein Land ohne Heilfürsorge wechsle?
Dann endet die Heilfürsorge, und es gilt die Beihilfe des neuen Dienstherrn. Mit einer bestehenden Anwartschaft lässt sich der Beihilfetarif ohne neue Gesundheitsprüfung aktivieren.
Ist die Anrechnung ein Beitrag wie in der GKV?
Nein. Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ziehen einen festen Prozentsatz des Grundgehalts ab, unabhängig davon, ob Leistungen in Anspruch genommen werden oder Angehörige vorhanden sind.
Quellen (3)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte des Bundes
  2. Verband der Privaten Krankenversicherung: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der PKV (Stand Januar 2026)
  3. Beihilfevorschriften der Länder: Landesbeamtengesetze und Heilfürsorgeverordnungen der 16 Länder (Einzelnachweise auf den jeweiligen Landesseiten)

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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