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Bundesland · Niedersachsen

Beamte in Niedersachsen

Niedersachsen bietet seit 2024 die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe – mit klaren Folgen für die Entscheidung zwischen GKV und PKV.

  • Pauschale Beihilfe seit Februar 2024
  • Wahlleistungen nicht beihilfefähig
  • Eigenbehalte statt Kostendämpfungspauschale
  • Heilfürsorge für die Polizei seit 2017
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Startseite › Beamte in Niedersachsen Stand September 2026

Für Beamte in Niedersachsen gelten dieselben Bemessungssätze wie beim Bund: 50 Prozent im aktiven Dienst, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand, 70 Prozent für Ehe- und Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder. Grundlage sind § 80 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) und die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO).

Zwei Besonderheiten prägen die Wahl der Krankenversicherung: Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Niedersachsen überhaupt nicht beihilfefähig, und seit Februar 2024 können Beamte statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zum Beitrag einer Vollversicherung wählen. Polizeivollzugsbeamte erhalten seit 2017 wieder Heilfürsorge.

Bemessungssatz aktive Beamte
50 %

70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand.

Einkommensgrenze Partner
22.000 €

Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung.

Anrechnung Heilfürsorge Polizei
1,3 %

Monatlich vom jeweiligen Grundgehalt der Heilfürsorgeberechtigten.

Quelle: Landesrecht Niedersachsen, Stand September 2026

Niedersachsen auf einen Blick

Begriffe erklärt und alle Länder im Vergleich: Beihilfe-Kompass

ThemaRegelung in Niedersachsen
BeihilfesystemWahl zwischen individueller Beihilfe mit personenbezogenen Bemessungssätzen und – seit 01.02.2024 – pauschaler Beihilfe als Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.Quelle: §§ 80, 80a NBG, NLBV
Bemessungssätze50 % aktive Beamte (auch Anwärter), 70 % ab zwei Kindern im Familienzuschlag, 70 % Versorgungsempfänger, 70 % Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: NLBV, Informationsblatt Vordruck 2719 (Stand 01.08.2025)
WahlleistungenNicht beihilfefähig: Ein- und Zweibettzimmer sowie Wahlarztbehandlung sind vollständig und ausnahmslos ausgeschlossen.Quelle: § 21 NBhVO, NLBV
Kostendämpfungspauschale/EigenbehalteKeine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte u. a. 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 € bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Fahrten; 10 € je Tag im Krankenhaus (max. 28 Tage im Jahr); Kinder unter 18 weitgehend befreit.Quelle: § 45 NBhVO, NLBV
Pauschale BeihilfeSeit 01.02.2024: monatlich höchstens die Hälfte des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (nicht zur Pflegeversicherung). Antrag schriftlich, unwiderruflich, innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr.Quelle: § 80a NBG, NLBV
Einkommensgrenze PartnerBerücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung 22.000 € nicht übersteigt; Ausnahme, wenn die Grenze im laufenden Jahr voraussichtlich eingehalten wird.Quelle: § 80 Abs. 3 NBG, § 2 NBhVO
HeilfürsorgePolizeivollzugsbeamte seit 01.01.2017 wieder mit Heilfürsorge (Anrechnung 1,3 % des Grundgehalts); Feuerwehrbeamte nach § 115 NBG. Angehörige erhalten Beihilfe, Wahlleistungen nur nach Dienstunfall.Quelle: §§ 114, 115 NBG, NLBV
Verbeamtung LehrkräfteLehrkräfte im 18-monatigen Vorbereitungsdienst sind in der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe. Zahnersatz, Kronen und Implantate sind für sie nicht beihilfefähig.Quelle: Bildungsportal Niedersachsen, NLBV
RechtsreferendareKeine Beamten: Der juristische Vorbereitungsdienst läuft in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, ohne Beihilfeanspruch.Quelle: § 5 NJAG, OLG Celle
BeihilfestelleNiedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), zuständig auch für die pauschale Beihilfe und die Heilfürsorge der Polizei.Quelle: NLBV
Rechtsgrundlage§§ 80 und 80a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO).Quelle: NBG, NBhVO

Themen für Beamte in Niedersachsen

Was gilt für mich?

Wie funktioniert die Beihilfe in Niedersachsen?

Niedersachsen gewährt Beihilfe nach personenbezogenen Bemessungssätzen: 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, für Versorgungsempfänger sowie für Ehe- und Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder und Waisen. Der Ehe- oder Lebenspartner ist berücksichtigungsfähig, wenn seine Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben.

Zwei Regeln sollten Sie bei der Tarifwahl kennen:

Eine Kostendämpfungspauschale erhebt Niedersachsen nicht (siehe Pauschale zur Kostendämpfung). Allgemeine Hinweise finden Sie im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Pauschale Beihilfe oder PKV: Was lohnt sich in Niedersachsen?

Seit dem 1. Februar 2024 können Beamte in Niedersachsen statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen (§ 80a NBG). Der Dienstherr zahlt dann monatlich höchstens die Hälfte des Beitrags einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung, nicht aber zur Pflegeversicherung; bei privater Versicherung ist die Berechnung auf den Basistarif begrenzt.

Wichtig für die Entscheidung:

Für gesunde Berufseinsteiger ist die Kombination aus Beihilfe und PKV-Beihilfetarif meist günstiger. Die pauschale Beihilfe kann sich bei Vorerkrankungen oder mit mehreren Kindern lohnen, die in der GKV beitragsfrei mitversichert sind. Mehr dazu für Beamtenanwärter und Lehrer.

Was gilt für Polizei und Heilfürsorge in Niedersachsen?

Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen haben seit dem 1. Januar 2017 wieder Anspruch auf Heilfürsorge (§ 114 NBG). Für diese Absicherung wird monatlich ein Betrag von 1,3 Prozent des jeweiligen Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet.

Für die Tarifplanung ist wichtig:

Im Ruhestand gilt Beihilfe von 70 Prozent. Eine Anwartschaftsversicherung sichert den späteren Wechsel in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Was gilt für Referendare in Niedersachsen?

Lehramtsreferendare sind in Niedersachsen in der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe, Rechtsreferendare dagegen nicht. Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte dauert 18 Monate; der Bemessungssatz beträgt 50 Prozent, ab zwei Kindern 70 Prozent. Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate sind für Beamte auf Widerruf und ihre Angehörigen nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst.

Rechtsreferendare absolvieren den juristischen Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe und sind in der Regel gesetzlich krankenversichert.

Mehr dazu im Beitrag Krankenversicherung für Referendare in Niedersachsen und im Ratgeber Krankenversicherung für Referendare. Für die ersten Dienstjahre lohnt zudem ein Blick auf die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Vertiefen

Weitere Beiträge für Beamte in Niedersachsen

Häufige Fragen: Beamte in Niedersachsen

Wie hoch ist die Beihilfe in Niedersachsen?
Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Pensionäre sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent.
Gibt es in Niedersachsen eine pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Februar 2024. Statt der individuellen Beihilfe zahlt der Dienstherr einen monatlichen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Der Antrag ist unwiderruflich und muss innerhalb eines Jahres gestellt werden.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Niedersachsen beihilfefähig?
Nein. Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarztbehandlung sind in Niedersachsen vollständig von der Beihilfe ausgeschlossen. Wer sie absichern möchte, braucht einen privaten Tarif, der sie zu 100 Prozent übernimmt.
Gibt es in Niedersachsen eine Kostendämpfungspauschale?
Nein. Es gelten aber Eigenbehalte, zum Beispiel 10 Prozent (mindestens 5, höchstens 10 Euro) bei Arzneimitteln und 10 Euro je Tag im Krankenhaus für höchstens 28 Tage im Jahr.
Wie viel darf der Ehepartner in Niedersachsen verdienen?
Der Gesamtbetrag der Einkünfte darf im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung 22.000 Euro nicht übersteigen. Liegt er darüber, ist eine Beihilfe unter Vorbehalt möglich, wenn die Grenze im laufenden Jahr voraussichtlich eingehalten wird.
Bekommen Polizisten in Niedersachsen freie Heilfürsorge?
Ja, seit dem 1. Januar 2017 wieder. Dafür werden monatlich 1,3 Prozent des Grundgehalts angerechnet. Familienangehörige sind nicht über die Heilfürsorge abgesichert.
Quellen (10)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV): Allgemeines Informationsblatt über die Gewährung von Beihilfen, Vordruck 2719 (Stand 01.08.2025)
  2. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV): Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
  3. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV): Welche Fristen gelten für die Beantragung / den Wechsel in die pauschale Beihilfe?
  4. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV): Heilfürsorge in Niedersachsen zum 1. Januar 2017 wieder eingeführt
  5. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV): FAQs zur Heilfürsorge
  6. Land Niedersachsen: § 114 NBG, Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (NI-VORIS)
  7. Land Niedersachsen: § 115 NBG, Beamtinnen und Beamte des Feuerwehrdienstes (NI-VORIS)
  8. Land Niedersachsen: § 80a NBG, Pauschale Beihilfe (NI-VORIS)
  9. Bildungsportal Niedersachsen: Vorbereitungsdienst in Niedersachsen
  10. Oberlandesgericht Celle: Der juristische Vorbereitungsdienst

Rechtsstand: September 2026. Landesrecht Niedersachsen; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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