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Beihilfe-Lexikon Personen & Status

Versorgungsempfänger

Definition

Versorgungsempfänger sind Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene, die Versorgungsbezüge vom Dienstherrn erhalten. Sie bleiben beihilfeberechtigt, beim Bund mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent (§ 46 BBhV). Der PKV-Beihilfetarif wird beim Eintritt in den Ruhestand entsprechend auf 30 Prozent reduziert.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Versorgungsempfänger?

Versorgungsempfänger sind Ruhestandsbeamte mit Ruhegehalt, auch nach vorzeitiger Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit, sowie Hinterbliebene mit Witwen-, Witwer- oder Waisengeld. Sie sind aus eigenem Recht beihilfeberechtigt (§ 2 BBhV), solange ihnen Versorgungsbezüge zustehen. Die Beihilfe endet also nicht mit dem Dienst, sondern begleitet Beamte lebenslang. Das entspricht dem Alimentationsprinzip, das auch den Ruhestand umfasst.

Beim Bund steigt der Bemessungssatz mit dem Ruhestand auf 70 Prozent, unabhängig von der Zahl der Kinder. Witwen und Witwer erhalten ebenfalls 70 Prozent, Waisen 80 Prozent. Für Pensionäre mit niedrigen Gesamteinkünften kann die oberste Dienstbehörde den Satz für höchstens drei Jahre um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn der Beitrag für eine beihilfekonforme PKV 15 Prozent der Gesamteinkünfte übersteigt (§ 47 Abs. 2 BBhV).

Treffen Ansprüche zusammen, geht nach § 5 BBhV die Beihilfeberechtigung aus einem aktiven Dienstverhältnis vor. Eine Witwe, die selbst noch aktive Beamtin ist, rechnet deshalb über ihr eigenes Dienstverhältnis ab und nicht über das Witwengeld.

Für die private Absicherung ist der Wechsel in den Ruhestand ein Pflichttermin: Der Beihilfetarif muss von 50 auf 30 Prozent sinken, sonst zahlen Pensionäre Beiträge für eine Leistung, die sie nicht brauchen. Die Anpassung sollte innerhalb von sechs Monaten beantragt werden, dann ist nach § 199 Abs. 2 VVG keine Gesundheitsprüfung nötig. Wer bisher Heilfürsorge hatte, etwa als Polizeibeamter in Bremen oder Sachsen, wechselt mit dem Ruhestand in die Beihilfe und braucht spätestens dann einen Beihilfetarif. Eine rechtzeitig abgeschlossene Anwartschaft erspart die Gesundheitsprüfung.

Rechenbeispiel: Pensionierung beim Bund, Arztrechnung über 1.000 Euro

  1. 1Aktiver Beamter mit einem Kind: 50 Prozent Beihilfe = 500 Euro, der PKV-Tarif trägt 500 Euro.
  2. 2Nach dem Eintritt in den Ruhestand: 70 Prozent Beihilfe = 700 Euro.
  3. 3Der Tarif wird auf 30 Prozent umgestellt und trägt 300 Euro; der Beitrag für den bisherigen 20-Prozent-Anteil entfällt.
  4. 4Stirbt der Pensionär, erhält die Witwe als Versorgungsempfängerin ebenfalls 70 Prozent Beihilfe.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
Bund70 Prozent für Ruhestandsbeamte, Witwen und Witwer, 80 Prozent für Waisen; befristete Erhöhung um bis zu 10 Punkte bei geringen Einkünften (§ 47 Abs. 2 BBhV).
Hessen und BremenFamilienbezogener Satz plus 10 Prozentpunkte, Witwen und Witwer weitere 5 Punkte; ein alleinstehender Pensionär erhält 60 Prozent.
Sachsen70 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 90 Prozent.
Niedersachsen70 Prozent; bei niedrigen Versorgungsbezügen und hohen PKV-Beiträgen befristete Erhöhung um bis zu 20 Prozentpunkte möglich.
Berlin und Brandenburg70 Prozent; Erhöhung bei geringen Einkünften möglich, wenn der PKV-Beitrag 15 Prozent der Gesamteinkünfte übersteigt, in Berlin für höchstens drei Jahre um bis zu 10 Punkte.
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland70 Prozent, aber weiter mit Kostendämpfungspauschale: in Baden-Württemberg 85 bis 330 Euro, im Saarland nach dem Ruhegehaltssatz, in Rheinland-Pfalz nach der Besoldungsgruppe der Versorgung.
Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen70 Prozent für Versorgungsempfänger; in Hamburg und Thüringen kann alternativ die pauschale Beihilfe laufen.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Versorgungsempfänger

Bekommen Witwen und Waisen eigene Beihilfe?
Ja. Hinterbliebene mit Witwen-, Witwer- oder Waisengeld sind selbst beihilfeberechtigt. Beim Bund erhalten Witwen und Witwer 70 Prozent, Waisen 80 Prozent. Angehörige von beihilfeberechtigten Waisen sind dagegen nicht berücksichtigungsfähig.
Gilt der höhere Satz auch bei Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit?
Ja. Wer wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird und Ruhegehalt erhält, ist Versorgungsempfänger. Beim Bund gilt dann ebenfalls der Satz von 70 Prozent.
Muss ich die Beitragssenkung selbst beantragen?
In der Regel ja. Der Versicherer erfährt nicht automatisch vom Ruhestand. Wer die Umstellung nicht beantragt, zahlt weiter für den höheren Anteil, obwohl die Beihilfe ihn nun trägt.
Quellen (4)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 47 Abweichender Bemessungssatz
  3. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 5 Konkurrenzen
  4. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 199 Beihilfeempfänger

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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