Für Beamte in Bremen gilt wie in Hessen kein fester Satz je Personengruppe, sondern ein familienbezogener Bemessungssatz: Er beginnt bei 50 Prozent und steigt mit Ehepartner und Kindern in Schritten von 5 Prozentpunkten auf höchstens 70 Prozent. Dieser Satz gilt einheitlich für den Beamten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Kinder erhalten damit nicht die sonst üblichen 80 Prozent.
Daneben bietet Bremen seit 2020 die pauschale Beihilfe als Zuschuss zur Krankenvollversicherung an. Weitere Besonderheiten sind ein jährlicher Eigenbehalt, der Ausschluss von Wahlleistungen im Krankenhaus und die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte.
Grundbemessungssatz
50 %
Steigt mit Ehepartner und Kindern um je 5 Punkte, höchstens auf 70 %.
Eigenbehalt pro Jahr
70–100 €
100 € bei 50 %, 80 € bei 60 %, 70 € bei 70 % Bemessungssatz.
Einkommensgrenze Partner
12.000 €
Jahreseinkommen im Jahr vor der Antragstellung, gültig seit 01.01.2020.
Familienbezogenes System: Ein Bemessungssatz gilt für den Beamten und alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen gemeinsam.Quelle: § 12 BremBVO
Bemessungssätze
50 % alleinstehend, 55 % verheiratet, je Kind +5 Punkte bis max. 70 %. Versorgungsempfänger +10 Punkte, Witwen und Witwer weitere +5 Punkte.Quelle: § 12 BremBVO
Wahlleistungen
Chefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig; der Ausschluss ergibt sich bereits aus § 80 BremBG.Quelle: Merkblatt Wahlleistungen, Performa Nord
Kostendämpfungspauschale/Eigenbehalte
Jährlicher Eigenbehalt von 100 € (50 %), 80 € (60 %) oder 70 € (70 %). Zusätzlich 6 € je Arzneimittelpackung, nicht für Kinder unter 18.Quelle: § 12a BremBVO, Merkblatt Arzneimittel
Pauschale Beihilfe
Seit 01.01.2020, für Anwärter seit 01.06.2019: 50 % der Beiträge zur Krankenvollversicherung in GKV oder PKV, bei PKV höchstens hälftiger Basistarif. Unwiderruflich.Quelle: § 80 BremBG, Merkblatt Pauschale Beihilfe
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig bei einem Jahreseinkommen unter 12.000 € im Jahr vor der Antragstellung (bis Ende 2019: 10.000 €).Quelle: Merkblatt Pauschale Beihilfe, Performa Nord
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte, solange Besoldung zusteht; im Ruhestand gilt die Beihilfe.Quelle: BremHfV, Performa Nord
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; der 18-monatige Vorbereitungsdienst läuft im Beamtenverhältnis auf Widerruf.Quelle: Landesinstitut für Schule Bremen
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, kein Beamtenverhältnis und damit keine Beihilfe.Quelle: Hanseatisches OLG in Bremen
Beihilfestelle
Performa Nord, Schillerstraße 1, 28195 Bremen; Anträge auch per Beihilfe-App. Mindestbetrag je Antrag 200 €, Antragsfrist ein Jahr.Quelle: Performa Nord
Rechtsgrundlage
§ 80 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) in Verbindung mit der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO); Heilfürsorge nach der BremHfV.Quelle: BremBG, BremBVO, BremHfV
Wie funktioniert die familienbezogene Beihilfe in Bremen?
In Bremen gilt ein einziger Bemessungssatz für den Beamten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen, der mit der Familiengröße steigt. Alleinstehende erhalten 50 Prozent, Verheiratete 55 Prozent, für jedes berücksichtigungsfähige Kind kommen 5 Prozentpunkte hinzu – höchstens bis 70 Prozent (§ 12 BremBVO).
Rechenbeispiel: Ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern, dessen Ehefrau berücksichtigungsfähig ist, kommt auf 55 + 5 + 5 = 65 Prozent. Bei einer Arztrechnung über 1.000 Euro zahlt die Beihilfe 650 Euro, der Beihilfetarif der PKV 350 Euro. Den vollen Satz von 70 Prozent erreicht eine Familie mit drei Kindern.
Die Erhöhung für den Ehe- oder Lebenspartner entfällt unter anderem, wenn er selbst beihilfeberechtigt ist oder sein Einkommen im Vorjahr 12.000 Euro erreicht. Im Ruhestand steigt der Satz um 10 Prozentpunkte. Mehr zu den Unterschieden der Länder im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.
Wie funktioniert die pauschale Beihilfe in Bremen?
Seit dem 1. Januar 2020 können Beamte in Bremen statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen. Sie beträgt die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung. Anwärter konnten die Pauschale schon ab dem 1. Juni 2019 beantragen.
Sie gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte und für privat Vollversicherte. In der PKV ist sie auf den hälftigen Beitrag im Basistarif begrenzt.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen, wirkt nur für die Zukunft und ist unwiderruflich. Ergänzende Beihilfe, etwa zu Zahnersatz, Implantaten oder Vorsorge, entfällt.
Aufwendungen, für die die Pflegeversicherung leistet, sind nicht erfasst.
Im Ruhestand läuft die Pauschale weiter. Bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn außerhalb Bremens endet sie.
Wegen des familienbezogenen Satzes ist die PKV in Bremen für Familien etwas weniger günstig als in anderen Ländern. Für Beamte in höheren Besoldungsgruppen bleibt sie trotzdem meist die wirtschaftlichere Wahl. Einen Vergleich beider Wege sollten Sie vor dem unwiderruflichen Antrag einholen.
Welche Eigenbehalte und Grenzen gelten bei der Beihilfe in Bremen?
Bremen zieht jedes Jahr einen Eigenbehalt von der Beihilfe ab, der sich nach dem Bemessungssatz richtet: 100 Euro bei 50 Prozent, 80 Euro bei 60 Prozent und 70 Euro bei 70 Prozent (§ 12a BremBVO). In der Wirkung entspricht er einer Kostendämpfungspauschale.
Weitere Regeln:
Je Arzneimittelpackung gilt ein Eigenanteil von 6 Euro. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren und Empfänger des Mindestruhegehalts.
Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer – sind nicht beihilfefähig. Sie lassen sich nur über einen PKV-Tarif bis zu 100 Prozent absichern.
Ein Antrag setzt Aufwendungen von mehr als 200 Euro voraus und muss innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung gestellt werden.
Polizeivollzugsbeamte und Beamte der Feuerwehr erhalten in Bremen freie Heilfürsorge nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung, solange ihnen Besoldung zusteht. Die Heilfürsorge verwaltet Performa Nord; neben ihr wird keine pauschale Beihilfe gezahlt.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt die Heilfürsorge, dann besteht Anspruch auf Beihilfe. Wer bis dahin nicht vorgesorgt hat, muss eine private oder gesetzliche Krankenversicherung neu abschließen – bei der PKV mit Gesundheitsprüfung.
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Referendare in Bremen eine …
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Häufige Fragen: Beamte in Bremen
Wie hoch ist die Beihilfe in Bremen?+
Alleinstehende Beamte erhalten 50 Prozent, verheiratete 55 Prozent. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind steigt der Satz um 5 Prozentpunkte, höchstens auf 70 Prozent. Der Satz gilt auch für Ehepartner und Kinder.
Gibt es in Bremen eine pauschale Beihilfe?+
Ja, seit dem 1. Januar 2020, für Anwärter seit dem 1. Juni 2019. Der Dienstherr übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Krankenvollversicherung, in der PKV höchstens den halben Basistarif. Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Gibt es in Bremen eine Kostendämpfungspauschale?+
Bremen erhebt einen jährlichen Eigenbehalt, der ähnlich wirkt: 100 Euro bei 50 Prozent, 80 Euro bei 60 Prozent und 70 Euro bei 70 Prozent Bemessungssatz. Hinzu kommen 6 Euro je Arzneimittelpackung für Erwachsene.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Bremen beihilfefähig?+
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Bremen nicht beihilfefähig. Wer sie wünscht, sichert sie über einen Wahlleistungstarif der privaten Krankenversicherung ab.
Wie viel darf der Ehepartner in Bremen verdienen?+
Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Jahreseinkommen im Jahr vor der Antragstellung unter 12.000 Euro liegt. Andernfalls entfällt auch die Erhöhung des Bemessungssatzes um 5 Prozentpunkte.
Bekommen Polizisten in Bremen freie Heilfürsorge?+
Ja. Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Im Ruhestand gilt die Beihilfe, deshalb ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll.
Quellen (11)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner