Was bedeutet Rechtsreferendare?
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen folgt der zweijährige Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Wie er rechtlich ausgestaltet ist, entscheidet jedes Land selbst; der Bund bildet keine Rechtsreferendare aus. Für die Krankenversicherung ist der Status entscheidend, nicht die Ausbildung als solche.
In den meisten Ländern stehen Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, die wie ein Arbeitsentgelt sozialversicherungspflichtig ist, in der Regel auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Einen Anspruch auf Beihilfe haben sie nicht. Eine private Krankenversicherung kann höchstens ergänzend abgeschlossen werden, etwa als Zusatzversicherung oder als Anwartschaft für eine spätere Verbeamtung.
Anders ist es, wo Rechtsreferendare Beamte auf Widerruf werden. Dann sind sie beihilfeberechtigt, versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung und können sich über einen Beihilfetarif privat versichern. In Hessen ist das die Regel, dort gilt für Beamte auf Widerruf einheitlich ein Bemessungssatz von 70 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern werden Rechtsreferendare ebenfalls in der Regel verbeamtet. Sachsen und Thüringen lassen die Wahl zwischen beiden Formen, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Davon zu unterscheiden sind Lehramtsreferendare. Sie sind in fast allen Ländern Beamte auf Widerruf mit Beihilfe. Aussagen über die Krankenversicherung von Referendaren lassen sich deshalb nie pauschal treffen; es kommt immer auf Land und Laufbahn an. Wer später in den Staatsdienst will, etwa als Richter oder Staatsanwalt, sollte den Übergang in die Beihilfe früh planen.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Hessen | Grundsätzlich Beamte auf Widerruf mit 70 Prozent Beihilfe; wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt in ein Ausbildungsverhältnis mit GKV-Pflicht. |
| Mecklenburg-Vorpommern | In der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe; wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht möchte, bleibt im Ausbildungsverhältnis gesetzlich versichert. |
| Sachsen | Wahlrecht zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ausbildungsverhältnis mit GKV-Pflicht, sofern die Voraussetzungen vorliegen, unter anderem ein Alter unter 42 Jahren. |
| Thüringen | Seit dem Einstellungstermin 5/2023 Wahl zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ausbildungsverhältnis, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein | Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, gesetzliche Krankenversicherungspflicht und keine Beihilfe. |