Was bedeutet Risikozuschlag?
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung kalkuliert die PKV Beiträge nach dem individuellen Risiko. Beim Antrag beantwortet der Beamte Gesundheitsfragen, meist zu Behandlungen der letzten Jahre, laufenden Therapien und Diagnosen in der Patientenakte. Ergibt die Prüfung ein erhöhtes Risiko, kann der Versicherer den Antrag ablehnen, Leistungen ausschließen oder einen Zuschlag verlangen. Der Zuschlag wird als Prozentsatz des Tarifbeitrags berechnet. Weil ein Beihilfetarif nur den Restanteil der Kosten versichert, fällt derselbe Prozentsatz in Euro deutlich niedriger aus als bei einer Vollversicherung.
Für Beamtenanfänger gibt es mit der Öffnungsaktion einen wichtigen Schutz. Wer den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellt, wird nicht aus Risikogründen abgelehnt, erhält keine Leistungsausschlüsse, und Zuschläge sind auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Das gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige und für Beamte auf Widerruf. In der Pflegepflichtversicherung wird bei Aufnahme über die Öffnungsaktion gar kein gesundheitsabhängiger Zuschlag erhoben. Nicht erfasst sind dagegen Zusatzbausteine wie der Beihilfeergänzungstarif; dort kann der Versicherer frei über Zuschläge entscheiden.
Ein einmal vereinbarter Zuschlag ist nicht zwingend für immer. Fällt der gefahrerhöhende Umstand später weg, etwa weil eine Erkrankung ausgeheilt ist, kann der Versicherte nach § 41 VVG verlangen, dass die Prämie angemessen herabgesetzt wird. Ändert sich der Bemessungssatz, muss der Versicherer den Tarif auf Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne neue Risikoprüfung anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Wer mit einem hohen Zuschlag rechnen muss, sollte die Alternativen vergleichen. In den Ländern mit pauschaler Beihilfe kann die gesetzliche Krankenversicherung mit hälftigem Zuschuss günstiger sein. Weitere Hinweise gibt der Beitrag zum Risikozuschlag in der Krankenversicherung für Beamte.
Rechenbeispiel: Tarifbeitrag 250 Euro, Vorerkrankung
- 1Ohne Öffnungsaktion verlangt der Versicherer in diesem Beispiel 60 Prozent Zuschlag: 150 Euro, zusammen 400 Euro im Monat.
- 2Über die Öffnungsaktion ist der Zuschlag auf 30 Prozent begrenzt: 75 Euro, zusammen 325 Euro im Monat.
- 3Die Ersparnis beträgt 75 Euro im Monat, also 900 Euro im Jahr.
- 4Fällt die Vorerkrankung später weg, kann nach § 41 VVG eine Herabsetzung des Zuschlags verlangt werden.