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Beihilfe-Lexikon Verfahren & Antrag

Beihilfe-App und eBeihilfe

Definition

Beihilfe-Apps und eBeihilfe-Portale sind digitale Wege, Beihilfeanträge mit fotografierten oder hochgeladenen Belegen bei der Beihilfestelle einzureichen. Beim Bund bietet das Bundesverwaltungsamt die App „Beihilfe Bund“ an; die BBhV lässt elektronische Anträge und Belege ausdrücklich zu (§ 51 BBhV).

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Beihilfe-App und eBeihilfe?

Dieser Eintrag erklärt den digitalen Übermittlungsweg. Was ein Antrag inhaltlich enthalten muss, welche Fristen und Mindestbeträge gelten, beschreibt der Eintrag Beihilfeantrag. Rechtlich ist die App kein eigenes Verfahren: Nach § 51 BBhV wird Beihilfe auf schriftlichen oder elektronischen Antrag gewährt, Belege dürfen elektronisch übermittelt werden. Die Festsetzungsstelle kann aber weiterhin einen unterschriebenen Antrag in Papierform verlangen.

Mit der App werden Rechnungen und Rezepte mit dem Smartphone fotografiert oder als PDF hochgeladen und direkt an die Beihilfestelle übertragen. Das spart Porto und Kopien, und der Postweg entfällt. Beim Bund steht die App grundsätzlich allen Beihilfeberechtigten offen, deren Beihilfe das Bundesverwaltungsamt bearbeitet; welche Behörden angeschlossen sind, zeigt die App selbst. Zur Anmeldung werden die Beihilfenummer und das Geburtsdatum benötigt. Die Nummer steht auf dem ersten Beihilfebescheid, der erste Antrag wird deshalb in der Regel noch auf Papier gestellt. Nach einer erweiterten Authentifizierung stellt das BVA auch Bescheide elektronisch bereit. Auch Anträge auf Pflegeleistungen lassen sich über die App einreichen.

Die Länder nutzen eigene Lösungen mit unterschiedlichem Funktionsumfang. Mehrere Länder setzen auf die gemeinsame App dBeihilfePlus, andere auf eigene Apps oder Kundenportale. Wichtig: Die App übermittelt die Belege nur an die Beihilfestelle. Den Anteil der privaten Krankenversicherung reichen Beamte separat beim Versicherer ein, viele Versicherer haben dafür eigene Apps.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
BundApp „Beihilfe Bund“ des Bundesverwaltungsamts für die dort betreuten Beihilfeberechtigten; Anmeldung mit Beihilfenummer und Geburtsdatum.
Brandenburg, Hamburg und Sachsen-AnhaltAntrag über die App dBeihilfePlus.
BayernApp „Beihilfe Freistaat Bayern“ des Landesamts für Finanzen.
Nordrhein-WestfalenBeihilfe NRW App; Papieranträge gehen an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold.
Hessen und Rheinland-PfalzeBeihilfe als Portal und App.
Mecklenburg-VorpommernPortal und App über beihilfe-mv.de.
SaarlandApp PBeaKKDirekt der PBeaKK Beihilfedienste.
Berlin, Bremen und SachsenAntrag auch per Beihilfe-App der jeweiligen Beihilfestelle.
Baden-WürttembergAnträge auch über das LBV-Kundenportal.
ThüringenFolgeanträge auch online über ein BundID-Konto.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Beihilfe-App und eBeihilfe

Kann ich den ersten Beihilfeantrag direkt per App stellen?
Beim Bund in der Regel nicht, weil die Anmeldung die Beihilfenummer voraussetzt, die mit dem ersten Bescheid vergeben wird. Einige Länder erlauben den Einstieg über ein Portal; im Zweifel informiert die zuständige Beihilfestelle.
Gilt der Mindestbetrag auch bei Anträgen per App?
Ja. Der Übermittlungsweg ändert nichts an den inhaltlichen Regeln. Beim Bund muss ein Antrag insgesamt mehr als 200 Euro umfassen, und die Antragsfrist von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum gilt unverändert.
Erhält meine private Krankenversicherung die Belege automatisch?
Nein. Beihilfe-Apps übermitteln nur an die Beihilfestelle. Die Rechnungen müssen zusätzlich beim Versicherer eingereicht werden, häufig über dessen eigene App oder ein Kundenportal.
Quellen (5)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 51 Bewilligungsverfahren
  2. Bundesverwaltungsamt: App „Beihilfe Bund“
  3. Bundesverwaltungsamt: FAQ zur Beihilfe-App
  4. Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt: Beihilfe-App dBeihilfePlus
  5. Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: eBeihilfe: Einfach digital den Beihilfeantrag einreichen

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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