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Bundesland · Rheinland-Pfalz

Beamte in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz kombiniert Bundessätze mit einer der höchsten Kostendämpfungspauschalen und einem Wahlleistungsbeitrag.

  • Kostendämpfungspauschale bis 750 € jährlich
  • Wahlleistungen gegen 26 € monatlich
  • Pauschale Beihilfe laut Koalitionsvertrag geplant
  • Polizei grundsätzlich mit Beihilfe
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Startseite › Beamte in Rheinland-Pfalz Stand September 2026

Für Beamte in Rheinland-Pfalz gelten die gleichen Bemessungssätze wie beim Bund: 50 Prozent für den Beamten, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sowie für Ehegatten und Pensionäre, 80 Prozent für Kinder. Grundlage sind § 66 des Landesbeamtengesetzes und die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO). Von der errechneten Beihilfe zieht das Land jedes Jahr eine Kostendämpfungspauschale ab, die mit bis zu 750 Euro zu den höchsten in Deutschland gehört.

Wahlleistungen im Krankenhaus sind nur gegen einen monatlichen Beitrag von 26 Euro beihilfefähig, und die Erklärung muss binnen drei Monaten erfolgen. Eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte gibt es noch nicht, ist aber im Koalitionsvertrag 2026 bis 2031 angekündigt. Polizeibeamte erhalten grundsätzlich Beihilfe, freie Heilfürsorge gibt es nur in Ausnahmefällen bei der Bereitschaftspolizei.

Bemessungssatz aktive Beamte
50 %

70 % ab zwei Kindern, für Ehegatten und Pensionäre; 80 % für Kinder.

Beitrag Wahlleistungen
26 €

Monatlich, Erklärung binnen drei Monaten nach Diensteintritt.

Kostendämpfungspauschale
bis 750 €

Jährlich nach Besoldungsgruppe, 40 € weniger je Kind; Anwärter befreit.

Quelle: Landesrecht Rheinland-Pfalz, Stand September 2026

Rheinland-Pfalz auf einen Blick

Begriffe erklärt und alle Länder im Vergleich: Beihilfe-Kompass

ThemaRegelung in Rheinland-Pfalz
BeihilfesystemPersonenbezogenes System mit eigenen Sätzen für Beamte, Ehegatten und Kinder, ergänzt um eine jährliche Kostendämpfungspauschale.Quelle: § 66 LBG, § 57 BVO
BemessungssätzeBeamte 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %), Ehegatten/Lebenspartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder und Waisen 80 %.Quelle: § 57 BVO
WahlleistungenChefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig gegen 26 € monatlich; Erklärung binnen drei Monaten nach Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses, jederzeit widerrufbar; Zweibettzimmer abzüglich 12 € je Tag.Quelle: §§ 24, 25 BVO
Kostendämpfungspauschale/EigenbehalteJährlich 100 € (A 7/A 8) bis 750 € nach Besoldungsgruppe, 40 € weniger je Kind, bei Teilzeit anteilig; entfällt für Anwärter und gesetzlich Versicherte.Quelle: § 66 Abs. 5 LBG, §§ 60, 61 BVO
Pauschale BeihilfeNicht eingeführt. Der Koalitionsvertrag 2026–2031 sieht eine schrittweise pauschale Beihilfelösung vor, beginnend mit Beamten mit hohem Gesundheitsrisiko.Quelle: Koalitionsvertrag CDU/SPD 2026–2031
Einkommensgrenze PartnerSeit 01.01.2026 berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigen (zuvor 17.000 € bzw. 20.450 €).Quelle: § 66 Abs. 2 LBG, Rheinische Versorgungskassen
HeilfürsorgePolizei grundsätzlich mit Beihilfe; freie Heilfürsorge nach § 113a LBG nur für Angehörige der Bereitschaftspolizei, seit 01.10.2017 ohne Neuzugänge in der Abteilung Bereitschaftspolizei.Quelle: § 113a LBG, Rechnungshof RLP, DPolG RLP
Verbeamtung LehrkräfteLehrkräfte werden verbeamtet; der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anspruch auf Beihilfe.Quelle: Merkblatt Vorbereitungsdienst, Stand 17.06.2026
RechtsreferendareÖffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe; Pflichtversicherung in gesetzlicher Kranken- und Arbeitslosenversicherung.Quelle: § 6 JAG, OLG Koblenz
BeihilfestelleLandesamt für Finanzen (LfF), Beihilfestelle in Koblenz; Anträge auch digital per eBeihilfe-App und -Portal.Quelle: LfF Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage§ 66 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011.Quelle: LBG, BVO

Themen für Beamte in Rheinland-Pfalz

Was gilt für mich?

Wie hoch ist die Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Beamte in Rheinland-Pfalz erhalten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die Sätze gelten je Person (§ 57 BVO):

Ehegatten und Lebenspartner sind seit dem 1. Januar 2026 berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 Euro nicht übersteigen. Zuvor galten je nach Zeitpunkt der Eheschließung 17.000 oder 20.450 Euro. Allgemeine Hinweise zum Zusammenspiel von Beihilfe und PKV finden Sie im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz?

Die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz beträgt je nach Besoldungsgruppe 100 bis 750 Euro im Jahr. Sie wird mit dem ersten Beihilfeantrag des Kalenderjahres von der Beihilfe abgezogen (§ 66 Abs. 5 LBG, § 60 BVO).

Es gelten mehrere Ermäßigungen und Ausnahmen:

Rechenbeispiel: Ein Beamter in A 13 mit zwei Kindern zahlt 300 Euro minus 2 × 40 Euro, also 220 Euro im Jahr. Ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Abschaffung (Drs. 18/13095) aus dem Oktober 2025 wurde bislang nicht umgesetzt. Mehr im Beitrag zur Kostendämpfungspauschale.

Erhalten Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz Heilfürsorge?

Nein, Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erhalten grundsätzlich Beihilfe und keine freie Heilfürsorge. Eine unentgeltliche Heilfürsorge nach § 113a LBG gibt es nur für Angehörige der Bereitschaftspolizei; laut Deutscher Polizeigewerkschaft erhalten neue Beamte der Abteilung Bereitschaftspolizei seit dem 1. Oktober 2017 keine Heilfürsorge mehr.

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat 2019 eine Ausweitung der Heilfürsorge auf alle Polizeibeamten nicht empfohlen, weil sie das Land teurer käme als die Beihilfe. Für Polizeianwärter gilt daher: Mit Beginn der Ausbildung wird eine beihilfekonforme private Krankenversicherung mit 50 Prozent Beihilfeanteil benötigt, eine Kostendämpfungspauschale fällt während der Anwärterzeit nicht an.

GKV oder PKV: Was gilt für Beamte in Rheinland-Pfalz?

Für die meisten Beamten in Rheinland-Pfalz ist die private Krankenversicherung günstiger, weil das Land Stand September 2026 keine pauschale Beihilfe zahlt. Gesetzlich versicherte Beamte tragen ihren Kassenbeitrag grundsätzlich allein.

Das könnte sich ändern: Im Koalitionsvertrag 2026 bis 2031 haben CDU und SPD vereinbart, das Beihilfesystem schrittweise um eine anteilige Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge zu ergänzen – beginnend mit Beamten, für die die PKV wegen ihres Gesundheitsrisikos besonders teuer ist. Ein Gesetz dazu liegt noch nicht vor.

Wichtig für Berufsstarter:

Mehr dazu in den Ratgebern für Beamtenanwärter, Referendare und Lehrer sowie im Beitrag Krankenversicherung für Anwärter in Rheinland-Pfalz.

Vertiefen

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Häufige Fragen: Beamte in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Beihilfe in Rheinland-Pfalz?
Beamte erhalten 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehegatten, Lebenspartner und Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent.
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz?
Je nach Besoldungsgruppe 100 bis 750 Euro im Jahr, zum Beispiel 300 Euro in A 12 bis A 15. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind sinkt sie um 40 Euro, bei Teilzeit anteilig. Anwärter zahlen keine Pauschale.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Rheinland-Pfalz beihilfefähig?
Ja, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses erklären, dass Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen, und 26 Euro monatlich zahlen. Beim Zweibettzimmer werden 12 Euro je Tag abgezogen.
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine pauschale Beihilfe?
Nein, Stand September 2026 nicht. Die Landesregierung aus CDU und SPD hat im Koalitionsvertrag 2026 bis 2031 angekündigt, eine pauschale Beihilfelösung schrittweise einzuführen, zuerst für Beamte mit hohem Gesundheitsrisiko.
Bekommen Polizisten in Rheinland-Pfalz freie Heilfürsorge?
In der Regel nicht. Polizeibeamte erhalten von der Ausbildung an Beihilfe und benötigen eine ergänzende private Krankenversicherung. Freie Heilfürsorge gibt es nur noch für einen Teil der Bereitschaftspolizei.
Sind Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz verbeamtet?
Nein. Rechtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, erhalten Unterhaltsbeihilfe und sind gesetzlich kranken- und arbeitslosenversichert. Lehramtsreferendare sind dagegen Beamte auf Widerruf mit Beihilfe.
Quellen (11)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO), nichtamtliche Lesefassung gültig ab 01.01.2025
  2. Rheinische Versorgungskassen: Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz: Aktuelles Januar 2026 (Einkommensgrenze Ehegatten)
  3. Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegatten und Lebenspartnern (Stand 03/2024)
  4. Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: eBeihilfe: Einfach digital den Beihilfeantrag einreichen
  5. Landtag Rheinland-Pfalz: Drucksache 18/13095: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (02.10.2025)
  6. CDU und SPD Rheinland-Pfalz: Koalitionsvertrag 2026–2031: Gemeinsame Verantwortung für ein starkes Rheinland-Pfalz
  7. Rechnungshof Rheinland-Pfalz: Vergleichende Betrachtung von Beihilfe und Heilfürsorge für Polizeibeamte
  8. DPolG Rheinland-Pfalz: Aktuelle Informationen zur Heilfürsorge bei der Polizei Rheinland-Pfalz (18.09.2022)
  9. Oberlandesgericht Koblenz: Referendarausbildung: Allgemeines
  10. Land Rheinland-Pfalz: Merkblatt zum Vorbereitungsdienst für Bewerberinnen und Bewerber (Stand 17.06.2026)
  11. Land Rheinland-Pfalz: Landesbeamtengesetz (LBG), § 66 Beihilfen

Rechtsstand: September 2026. Landesrecht Rheinland-Pfalz; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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