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Beihilfe-Lexikon Bemessung & Sätze

Familienbezogenes Beihilfesystem

Definition

Ein familienbezogenes Beihilfesystem ist ein Modell, in dem ein einziger Bemessungssatz für den Beamten und alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen gemeinsam gilt und mit der Familiengröße steigt. Ausgangspunkt sind 50 Prozent für Alleinstehende, die sich für Ehepartner und Kinder in Schritten von 5 Prozentpunkten erhöhen, höchstens auf 70 Prozent.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Familienbezogenes Beihilfesystem?

Im familienbezogenen System gibt es nur einen Satz für die ganze Familie. Das ist der Gegenentwurf zum personenbezogenen Beihilfesystem des Bundes und der meisten Länder, in dem jede Person einen eigenen Satz erhält, etwa 50 Prozent für den Beamten, 70 Prozent für den Partner und 80 Prozent für jedes Kind. Stand September 2026 rechnen nur Hessen und Bremen familienbezogen.

Die Staffel ist in beiden Ländern gleich aufgebaut: 50 Prozent für Alleinstehende, 55 Prozent für Verheiratete, für jedes berücksichtigungsfähige Kind 5 Prozentpunkte mehr, höchstens 70 Prozent. Den Höchstsatz erreicht eine verheiratete Familie also mit drei Kindern. Der so ermittelte Satz gilt für die Rechnungen des Beamten ebenso wie für die des Partners und der Kinder. Die Erhöhung für den Partner setzt voraus, dass er berücksichtigungsfähig ist; sie entfällt zum Beispiel, wenn er selbst beihilfeberechtigt ist, in Hessen auch bei gesetzlicher Pflichtversicherung und in Bremen ab einem Einkommen von 12.000 Euro im Vorjahr.

Für die private Absicherung hat das spürbare Folgen. Weil Kinder keinen eigenen, höheren Satz haben, müssen ihre Beihilfetarife einen größeren Anteil tragen als beim Bund. Umgekehrt profitiert der Beamte selbst: Mit Partner und zwei Kindern erhält er in Hessen und Bremen 65 Prozent statt der 70 Prozent beim Bund, ohne Kinder aber 55 statt 50 Prozent. In Hessen kommt hinzu, dass bei stationärer Behandlung 15 Prozentpunkte aufgeschlagen werden, höchstens bis 85 Prozent.

Sachsen hat seit 2024 ein Mischsystem: Der Satz des Beamten hängt von der Zahl der Kinder ab, Kinder und Partner erhalten aber eigene Sätze. Einen Überblick über alle Varianten bietet der Lexikon-Eintrag zum Bemessungssatz.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern, Rechnung eines Kindes über 1.000 Euro

  1. 1Hessen oder Bremen: 55 Prozent für Verheiratete plus 2 × 5 Punkte für die Kinder ergibt 65 Prozent für alle Familienmitglieder.
  2. 2Die Beihilfe zahlt für das Kind 650 Euro, der Beihilfetarif muss 350 Euro tragen.
  3. 3Beim Bund erhält das Kind 80 Prozent: Die Beihilfe zahlt 800 Euro, der Tarif nur 200 Euro.
  4. 4Bei einer stationären Behandlung des Kindes in Hessen steigt der Satz auf 80 Prozent; der Tarif trägt dann ebenfalls 200 Euro.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
Hessen50 Prozent alleinstehend, 55 Prozent verheiratet, je Kind 5 Punkte mehr bis 70 Prozent; stationär 15 Punkte mehr bis 85 Prozent. Beamte auf Widerruf einheitlich 70 Prozent, Versorgungsempfänger 10 Punkte mehr, Witwen und Witwer weitere 5 Punkte (§ 15 HBeihVO).
BremenGleiche Staffel von 50 bis 70 Prozent, auch für Ehepartner und Kinder; Versorgungsempfänger 10 Punkte mehr, Witwen und Witwer weitere 5 Punkte (§ 12 BremBVO).
SachsenMischsystem: Aktive Beamte 50, 70 oder 90 Prozent je nach Zahl der Kinder; Kinder und Partner erhalten in der Regel eigene 90 Prozent.
Bund und übrige LänderPersonenbezogenes System mit eigenen Sätzen je Person, in der Regel 50, 70 und 80 Prozent.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Familienbezogenes Beihilfesystem

Ist das familienbezogene System für Familien schlechter?
Nicht generell. Der Beamte selbst erhält mit Partner und Kindern mehr als die 50 Prozent eines kinderlosen Bundesbeamten. Für Kinder ist der Satz aber niedriger als die 80 Prozent beim Bund, sodass deren Beihilfetarife teurer ausfallen.
Zählt ein Partner mit eigenem Einkommen mit?
Nur wenn er berücksichtigungsfähig ist. Überschreitet er die Einkommensgrenze oder ist er selbst beihilfeberechtigt, entfällt die Erhöhung um 5 Prozentpunkte, und für ihn selbst gibt es keine Beihilfe über den Beamten.
Quellen (4)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe
  2. Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (Stand 24. November 2021)
  3. beihilfevorschriften.de: Bremische Beihilfeverordnung – Übersicht
  4. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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