Was bedeutet Familienbezogenes Beihilfesystem?
Im familienbezogenen System gibt es nur einen Satz für die ganze Familie. Das ist der Gegenentwurf zum personenbezogenen Beihilfesystem des Bundes und der meisten Länder, in dem jede Person einen eigenen Satz erhält, etwa 50 Prozent für den Beamten, 70 Prozent für den Partner und 80 Prozent für jedes Kind. Stand September 2026 rechnen nur Hessen und Bremen familienbezogen.
Die Staffel ist in beiden Ländern gleich aufgebaut: 50 Prozent für Alleinstehende, 55 Prozent für Verheiratete, für jedes berücksichtigungsfähige Kind 5 Prozentpunkte mehr, höchstens 70 Prozent. Den Höchstsatz erreicht eine verheiratete Familie also mit drei Kindern. Der so ermittelte Satz gilt für die Rechnungen des Beamten ebenso wie für die des Partners und der Kinder. Die Erhöhung für den Partner setzt voraus, dass er berücksichtigungsfähig ist; sie entfällt zum Beispiel, wenn er selbst beihilfeberechtigt ist, in Hessen auch bei gesetzlicher Pflichtversicherung und in Bremen ab einem Einkommen von 12.000 Euro im Vorjahr.
Für die private Absicherung hat das spürbare Folgen. Weil Kinder keinen eigenen, höheren Satz haben, müssen ihre Beihilfetarife einen größeren Anteil tragen als beim Bund. Umgekehrt profitiert der Beamte selbst: Mit Partner und zwei Kindern erhält er in Hessen und Bremen 65 Prozent statt der 70 Prozent beim Bund, ohne Kinder aber 55 statt 50 Prozent. In Hessen kommt hinzu, dass bei stationärer Behandlung 15 Prozentpunkte aufgeschlagen werden, höchstens bis 85 Prozent.
Sachsen hat seit 2024 ein Mischsystem: Der Satz des Beamten hängt von der Zahl der Kinder ab, Kinder und Partner erhalten aber eigene Sätze. Einen Überblick über alle Varianten bietet der Lexikon-Eintrag zum Bemessungssatz.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern, Rechnung eines Kindes über 1.000 Euro
- 1Hessen oder Bremen: 55 Prozent für Verheiratete plus 2 × 5 Punkte für die Kinder ergibt 65 Prozent für alle Familienmitglieder.
- 2Die Beihilfe zahlt für das Kind 650 Euro, der Beihilfetarif muss 350 Euro tragen.
- 3Beim Bund erhält das Kind 80 Prozent: Die Beihilfe zahlt 800 Euro, der Tarif nur 200 Euro.
- 4Bei einer stationären Behandlung des Kindes in Hessen steigt der Satz auf 80 Prozent; der Tarif trägt dann ebenfalls 200 Euro.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Hessen | 50 Prozent alleinstehend, 55 Prozent verheiratet, je Kind 5 Punkte mehr bis 70 Prozent; stationär 15 Punkte mehr bis 85 Prozent. Beamte auf Widerruf einheitlich 70 Prozent, Versorgungsempfänger 10 Punkte mehr, Witwen und Witwer weitere 5 Punkte (§ 15 HBeihVO). |
| Bremen | Gleiche Staffel von 50 bis 70 Prozent, auch für Ehepartner und Kinder; Versorgungsempfänger 10 Punkte mehr, Witwen und Witwer weitere 5 Punkte (§ 12 BremBVO). |
| Sachsen | Mischsystem: Aktive Beamte 50, 70 oder 90 Prozent je nach Zahl der Kinder; Kinder und Partner erhalten in der Regel eigene 90 Prozent. |
| Bund und übrige Länder | Personenbezogenes System mit eigenen Sätzen je Person, in der Regel 50, 70 und 80 Prozent. |