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Bundesland · Baden-Württemberg

Beamte in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bietet als eines der wenigen Länder die Wahl zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe.

  • Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2023
  • Wahlleistungen gegen 22 € monatlich
  • Kostendämpfungspauschale von 100 bis 480 €
  • Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr
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Startseite › Beamte in Baden-Württemberg Stand September 2026

Für Beamte in Baden-Württemberg gelten seit dem 1. Januar 2023 wieder die gleichen Bemessungssätze wie beim Bund: 50 Prozent für den Beamten, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sowie für Ehegatten und Pensionäre, 80 Prozent für Kinder. Die abgesenkten Sätze für ab 2013 eingestellte Beamte sind damit Geschichte. Die Beihilfe wird allerdings jährlich um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt, die sich nach der Besoldungsgruppe richtet.

Seit 2023 bietet das Land außerdem die pauschale Beihilfe an: Wer sie wählt, erhält einen monatlichen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Vollversicherung statt der Erstattung einzelner Rechnungen. Polizei und Feuerwehr im Einsatzdienst erhalten Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge beziehen; für den Justizvollzug gibt es ein Wahlrecht.

Bemessungssatz aktive Beamte
50 %

70 % ab zwei Kindern, für Ehegatten und Pensionäre; 80 % für Kinder.

Beitrag Wahlleistungen
22 €

Monatlich, damit Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig sind.

Beamte des Landes
196.415

Stand 30.06.2025, davon 115.270 Lehrkräfte (58,7 %).

Quelle: Landesrecht Baden-Württemberg, Stand September 2026

Baden-Württemberg auf einen Blick

Begriffe erklärt und alle Länder im Vergleich: Beihilfe-Kompass

ThemaRegelung in Baden-Württemberg
BeihilfesystemPersonenbezogenes System mit eigenen Sätzen für Beamte, Ehegatten und Kinder; wahlweise pauschale Beihilfe als Beitragszuschuss.Quelle: § 78, § 78a LBG, § 14 BVO
BemessungssätzeBeamte 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %), Ehegatten/Lebenspartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder und Waisen 80 %; seit 01.01.2023 auch für ab 2013 eingestellte Beamte.Quelle: § 14 BVO, LBV
WahlleistungenChefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig gegen 22 € monatlich für die ganze Familie; Erklärung innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten, Erstattung nach dem Bemessungssatz.Quelle: § 6a BVO, LBV
Kostendämpfungspauschale/EigenbehalteJährlich 100 bis 480 € nach Besoldungsgruppe, Versorgungsempfänger 85 bis 330 €; A 1 bis A 7 und Waisen befreit. Zuordnung nach Rechnungsdatum.Quelle: BVO, LBV
Pauschale BeihilfeSeit 01.01.2023 auf Antrag: monatlicher Zuschuss zur freiwilligen GKV oder privaten Vollversicherung; unwiderruflicher Verzicht auf die Beihilfe, gilt auch im Ruhestand (außer Pflege und Todesfall).Quelle: § 78a LBG, LBV
Einkommensgrenze PartnerBerücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigen.Quelle: LBV
HeilfürsorgeHeilfürsorge für Polizeivollzugsdienst und Einsatzdienst der Feuerwehr, solange Dienst- oder Anwärterbezüge gezahlt werden; Justizvollzug (mittlerer/gehobener Dienst) mit unwiderruflichem Wahlrecht.Quelle: § 79 LBG, HVO
Verbeamtung LehrkräfteLehrkräfte werden verbeamtet; Lehramtsanwärter und Referendare sind Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen und Beihilfe (Nicht-EU-Staatsangehörige: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis).Quelle: Kultusministerium, Statistisches Landesamt
RechtsreferendareÖffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe; Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.Quelle: § 5 Abs. 1 JAG
BeihilfestelleLandesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Fellbach für Landesbeamte; Anträge auch über das LBV-Kundenportal.Quelle: LBV
Rechtsgrundlage§§ 78, 78a Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Beihilfeverordnung (BVO); Heilfürsorge nach § 79 LBG und Heilfürsorgeverordnung (HVO).Quelle: LBG, BVO, HVO

Themen für Beamte in Baden-Württemberg

Was gilt für mich?

Beamte Aktive Beamte in Baden-Württemberg erhalten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die Kostendämpfungspauschale von bis zu 480 Euro im Jahr trägt der Beamte selbst; sie lässt sich über einen Ergänzungstarif absichern. Anwärter und Referendare Beamte auf Widerruf erhalten in Baden-Württemberg 50 Prozent Beihilfe und können alternativ die pauschale Beihilfe wählen – unwiderruflich auch für die spätere Laufbahn. Rechtsreferendare sind dagegen gesetzlich pflichtversichert. Lehrkräfte Baden-Württemberg verbeamtet Lehrkräfte: 2025 waren 115.270 der 196.415 Landesbeamten Lehrkräfte. Vor dem Referendariat sollte die Wahl zwischen Beihilfe mit PKV und pauschaler Beihilfe mit GKV gut geprüft werden. Polizei Polizeivollzugsbeamte in Baden-Württemberg erhalten Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge beziehen. Im Ruhestand gilt die Beihilfe, deshalb ist eine Anwartschaftsversicherung für eine beihilfekonforme PKV sinnvoll. Pensionäre Versorgungsempfänger erhalten in Baden-Württemberg 70 Prozent Beihilfe, seit 2023 auch dann, wenn sie ab 2013 eingestellt wurden. Die Kostendämpfungspauschale sinkt im Ruhestand auf 85 bis 330 Euro im Jahr. Dienstunfähigkeit Wer in Baden-Württemberg dienstunfähig wird, erhält Versorgung nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz – als Beamter auf Widerruf oder Probe jedoch oft nur eingeschränkt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, besonders in den ersten Dienstjahren.

Wie hoch ist die Beihilfe in Baden-Württemberg?

Beamte in Baden-Württemberg erhalten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Die Sätze gelten je Person (§ 14 BVO):

Für Beamte, die ab 2013 eingestellt wurden, galten lange abgesenkte Sätze von 50 Prozent auch für Ehegatten und im Ruhestand. Seit dem 1. Januar 2023 gelten wieder einheitlich die oben genannten Sätze. Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag 20.000 Euro nicht übersteigen.

Von der errechneten Beihilfe zieht das LBV einmal jährlich die Kostendämpfungspauschale ab: 100 bis 480 Euro je nach Besoldungsgruppe, für Versorgungsempfänger 85 bis 330 Euro. Details und einen Ländervergleich bietet der Beitrag zur Kostendämpfungspauschale.

Lohnt sich die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg?

Die pauschale Beihilfe lohnt sich vor allem für Beamte, die in der PKV hohe Risikozuschläge zahlen müssten oder eine große Familie beitragsfrei in der GKV versichern wollen. Seit dem 1. Januar 2023 zahlt das Land auf Antrag einen monatlichen Zuschuss zum Beitrag einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (§ 78a LBG).

Dabei gilt:

Für junge, gesunde Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und Beihilfetarif meist günstiger, zumal PKV-Beiträge im Ruhestand durch den höheren Beihilfesatz sinken. Einen Überblick über die Länder mit pauschaler Beihilfe finden Sie im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Wer erhält in Baden-Württemberg Heilfürsorge statt Beihilfe?

Heilfürsorge erhalten in Baden-Württemberg die Beamten des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des technischen Dienstes der Landesfeuerwehrschule, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge beziehen (§ 79 LBG). Die Einzelheiten regelt die Heilfürsorgeverordnung (HVO).

Für Beamte des mittleren und gehobenen Vollzugs- und Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes gibt es seit 2020 ein Wahlrecht: Sie können schriftlich erklären, dass sie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Diese Erklärung kann nicht widerrufen werden.

Auch Heilfürsorgeberechtigte können Wahlleistungen im Krankenhaus gegen den Beitrag von 22 Euro monatlich absichern. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt die Beihilfe von 70 Prozent. Eine frühzeitige Anwartschaftsversicherung sichert den Gesundheitszustand für den späteren Wechsel in einen Beihilfetarif.

Was gilt für Referendare und Anwärter in Baden-Württemberg?

Lehramtsanwärter und andere Beamte auf Widerruf in Baden-Württemberg erhalten 50 Prozent Beihilfe und können zwischen Beihilfe mit PKV und pauschaler Beihilfe wählen. Rechtsreferendare stehen dagegen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 5 Abs. 1 JAG), erhalten Unterhaltsbeihilfe und sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.

Wer als Beamter auf Widerruf startet, sollte die Wahl bewusst treffen:

Mehr dazu in den Ratgebern für Referendare, Beamtenanwärter und Lehrer sowie im Beitrag Referendare in Baden-Württemberg.

Vertiefen

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Häufige Fragen: Beamte in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Beihilfe in Baden-Württemberg?
Beamte erhalten 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehegatten, Lebenspartner und Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das auch für ab 2013 eingestellte Beamte.
Gibt es in Baden-Württemberg eine pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Januar 2023. Auf Antrag zahlt das Land einen monatlichen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Der Verzicht auf die klassische Beihilfe ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Baden-Württemberg beihilfefähig?
Ja, wenn Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten gegenüber dem LBV erklären, dass Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen, und 22 Euro monatlich zahlen. Erstattet wird nach Ihrem Bemessungssatz. Wer die Frist versäumt, kann die Erklärung später nicht nachholen.
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg?
Je nach Besoldungsgruppe 100 bis 480 Euro im Jahr, für Versorgungsempfänger 85 bis 330 Euro. Die Besoldungsgruppen A 1 bis A 7 und Waisen sind befreit. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der Belege.
Bekommen Polizisten in Baden-Württemberg freie Heilfürsorge?
Ja, Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge beziehen. Im Ruhestand wechseln sie in die Beihilfe und benötigen dann eine ergänzende private Krankenversicherung.
Sind Rechtsreferendare in Baden-Württemberg verbeamtet?
Nein. Rechtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, erhalten Unterhaltsbeihilfe und sind gesetzlich kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Lehramtsreferendare sind dagegen Beamte auf Widerruf mit Beihilfe.
Quellen (11)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Bemessungssatz
  2. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Wahlleistungen im Krankenhaus (Bemessungssatz 50 % bzw. 70 %)
  3. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Kostendämpfungspauschale
  4. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Ehegattin/Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
  5. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Informationen zur pauschalen Beihilfe nach § 78a LBG (LBV 375b, 01/26)
  6. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Beihilfe
  7. Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg: Freie Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug (Pressemitteilung vom 01.09.2021)
  8. Haufe: Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, § 79 Heilfürsorge
  9. Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg: Rechtsreferendariat Baden-Württemberg: Vergütung
  10. Kultusministerium Baden-Württemberg: Lehrer-Online-BW: Besoldung und Entgelt im Vorbereitungsdienst
  11. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Insgesamt 227.100 Beamtinnen und Beamte im Südwesten (Pressemitteilung vom 22.06.2026)

Rechtsstand: September 2026. Landesrecht Baden-Württemberg; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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