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Beihilfe-Lexikon Leistungen

Zahnersatz

Definition

Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. In der Beihilfe sind die Kosten grundsätzlich beihilfefähig, beim Bund aber mit Einschränkungen: Material- und Laborkosten zählen seit 2026 zu 80 Prozent, Implantatleistungen außerhalb besonderer Indikationen zu 50 Prozent.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Zahnersatz?

Beim Zahnersatz entstehen die größten Lücken zwischen Rechnung und Beihilfe. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren Festzuschüssen erstattet die Beihilfe einen Prozentsatz der tatsächlichen Kosten, aber nicht jede Rechnungsposition ist voll beihilfefähig. Die Zahnarztrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) besteht meist aus drei Teilen: dem zahnärztlichen Honorar, den Material- und Laborkosten des Zahntechnikers und gegebenenfalls implantologischen Leistungen.

Beim Bund gelten seit dem 1. Januar 2026 mit der Elften Änderungsverordnung zur BBhV neue Regeln:

- Material- und Laborkosten sind bei Erwachsenen einheitlich zu 80 Prozent beihilfefähig, bei Kindern bis 18 Jahren zu 100 Prozent (§ 16 BBhV). Die frühere Unterscheidung nach Gebührenpositionen ist entfallen. - Implantate sind bei besonderen Indikationen voll beihilfefähig, etwa nach Tumoroperationen, Unfällen oder bei angeborener Nichtanlage von Zähnen. In allen anderen Fällen sind die implantologischen Leistungen nach Abschnitt K der GOZ zu 50 Prozent beihilfefähig (§ 15 BBhV). Die frühere Begrenzung der Zahl der Implantate ist weggefallen. - Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten keine Beihilfe zu Inlays und Zahnkronen, es sei denn, die Behandlung ist Folge eines Unfalls oder sie waren mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst.

Die Länder haben eigene Regeln. Nordrhein-Westfalen erkennt Material- und Laborkosten zu 70 Prozent an, Niedersachsen und Hamburg schließen Zahnersatz im Vorbereitungsdienst weitgehend aus. Gesetzlich versicherte Beamte erhalten in einigen Ländern Beihilfe zu dem Teil, den die Kasse beim Zahnersatz nicht trägt. Wer dagegen die pauschale Beihilfe wählt, verzichtet etwa in Hamburg und Bremen auf ergänzende Beihilfe zum Zahnersatz.

Rechenbeispiel: Implantat beim Bund, 50 Prozent Beihilfe, ohne besondere Indikation

  1. 1Die Rechnung beträgt 3.000 Euro: 1.500 Euro implantologische Leistungen (GOZ Abschnitt K), 500 Euro weiteres zahnärztliches Honorar und 1.000 Euro Material- und Laborkosten.
  2. 2Beihilfefähig sind 1.500 × 0,5 = 750 Euro, dazu 500 Euro Honorar und 1.000 × 0,8 = 800 Euro Material und Labor, zusammen 2.050 Euro.
  3. 3Die Beihilfe zahlt 50 Prozent davon, also 1.025 Euro.
  4. 4Ergänzt der Tarif nur 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, zahlt er ebenfalls 1.025 Euro; 950 Euro bleiben offen.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
BundMaterial- und Laborkosten zu 80 Prozent (unter 18 Jahren 100 Prozent), Implantate ohne besondere Indikation zu 50 Prozent, keine Begrenzung der Implantatzahl mehr (Stand 1. Januar 2026).
Nordrhein-WestfalenMaterial- und Laborkosten zu 70 Prozent beihilfefähig; gesetzlich Versicherte und Heilfürsorgeberechtigte erhalten Beihilfe zum Zahnersatz, soweit Kasse oder Heilfürsorge nicht leisten.
NiedersachsenFür Beamte auf Widerruf und ihre Angehörigen sind Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst.
HamburgIm Vorbereitungsdienst sind Kronen, Zahnersatz und Implantate grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall oder nach drei Jahren im öffentlichen Dienst; bei pauschaler Beihilfe keine ergänzende Beihilfe zum Zahnersatz.
BayernGesetzlich versicherte Beamte erhalten Beihilfe unter anderem zum Zahnersatz.
HessenZahlt die Kasse beim Zahnersatz nur Zuschüsse, kann die Beihilfe den verbleibenden beihilfefähigen Betrag vollständig übernehmen.
Bremen und ThüringenWer die pauschale Beihilfe wählt, erhält keine ergänzende Beihilfe zum Zahnersatz.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Zahnersatz

Wie viele Implantate erkennt die Beihilfe des Bundes an?
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es beim Bund keine Begrenzung der Implantatzahl mehr. Stattdessen sind die implantologischen Leistungen außerhalb besonderer Indikationen nur zu 50 Prozent beihilfefähig. Die Länder können abweichende Regeln haben.
Gelten die Einschränkungen auch für Kinder?
Beim Bund nicht bei Material und Labor: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind diese Kosten zu 100 Prozent beihilfefähig. Das gilt auch, wenn eine kieferorthopädische Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde.
Worauf sollte ein PKV-Tarif beim Zahnersatz achten?
Wichtig sind ein hoher Erstattungssatz für Zahnersatz und Implantate, möglichst keine festen Summenbegrenzungen in den ersten Jahren und die Frage, ob der Tarif auch die von der Beihilfe gekürzten Anteile übernimmt.
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 15 Implantologische Leistungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
  3. Bundesverwaltungsamt: Sind zahnärztliche Leistungen beihilfefähig?
  4. Bundesverwaltungsamt: Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ab 01.01.2026
  5. Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW: Merkblatt Beihilfefähige Aufwendungen (Stand 01/2026)
  6. Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (Stand 24. November 2021)

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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