Was bedeutet Vorsorgeuntersuchungen?
Vorsorgeuntersuchungen richten sich an Menschen ohne konkrete Beschwerden. Sie sollen Krankheiten erkennen, bevor sie Symptome machen, oder ihnen vorbeugen. Davon abzugrenzen sind Behandlungen: Ergibt die Früherkennung einen Befund, gelten weitere Diagnostik und Therapie als normale Krankenbehandlung, mit den üblichen Regeln und gegebenenfalls Eigenbehalten. Ebenfalls eigene Regeln haben stationäre Vorsorgemaßnahmen und Kuren (siehe Sanatorium und Kur).
Beim Bund regelt § 41 BBhV den Umfang. Beihilfefähig sind grundsätzlich die Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht, etwa der Gesundheits-Check-up, den Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren einmal und ab 35 alle drei Jahre nutzen können, sowie die Krebsfrüherkennung. Anlage 13 BBhV geht darüber hinaus: Für Kinder und Jugendliche sind auch die Untersuchungen U 10, U 11 und J 2 beihilfefähig, Schutzimpfungen gegen FSME und Grippe ohne Einschränkungen. Hinzu kommen zahnärztliche Früherkennung und Individualprophylaxe, besondere Früherkennungsprogramme bei erblich erhöhtem Brust-, Eierstock- oder Darmkrebsrisiko in dafür zugelassenen universitären Zentren und ab 16 Jahren die Beratung zur HIV-Präexpositionsprophylaxe.
Finanziell ist Vorsorge in der Beihilfe besonders günstig: Für ambulante ärztliche und zahnärztliche Vorsorge und Früherkennung einschließlich der dabei verwendeten Arzneimittel zieht der Bund keine Eigenbehalte ab (§ 49 Abs. 4 BBhV). Erstattet wird mit dem normalen Bemessungssatz, den Rest übernimmt der Restkostentarif.
Die Länder orientieren sich meist am selben Katalog, regeln Details aber in ihrer eigenen Landesbeihilfeverordnung. Wer eine Untersuchung außerhalb der Programme wünscht, etwa einen umfassenden Check-up auf eigenen Wunsch, sollte vorher klären, ob sie beihilfefähig ist.
Rechenbeispiel: U 11 für ein Kind beim Bund
- 1Für die U 11 eines neunjährigen Kindes stellt die Kinderärztin angenommen 80 Euro in Rechnung.
- 2Die Untersuchung ist nach Anlage 13 BBhV beihilfefähig; ein Eigenbehalt fällt nicht an.
- 3Die Beihilfe erstattet für das Kind 80 Prozent: 64 Euro.
- 4Der Restkostentarif des Kindes trägt die übrigen 20 Prozent, also 16 Euro.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Rheinland-Pfalz und Saarland | Vorsorge und Früherkennung sind von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen. |
| Bremen | Wer die pauschale Beihilfe wählt, verzichtet auf ergänzende Beihilfe, unter anderem zur Vorsorge. |
| Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein | Die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte umfasst auch die Vorsorge; Angehörige sind darüber nicht abgesichert. |