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Beamte im Saarland

Das Saarland erhebt als eines der wenigen Länder noch eine Kostendämpfungspauschale – und plant für 2028 die pauschale Beihilfe.

  • Kostendämpfungspauschale von 50 bis 700 Euro
  • Wahlleistungen nicht beihilfefähig
  • Pauschale Beihilfe ab 2028 geplant
  • Beihilfe über die PBeaKK Beihilfedienste
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Startseite › Beamte im Saarland Stand September 2026

Für Beamte im Saarland gelten die Bemessungssätze, die auch der Bund kennt: 50 Prozent im aktiven Dienst und im Vorbereitungsdienst, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand, 70 Prozent für Ehe- und Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder. Grundlage sind § 67 des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG) und die Saarländische Beihilfeverordnung (BhVO).

Anders als in den meisten Ländern zieht das Saarland jedes Jahr eine Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ab, Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig. Für gesetzlich versicherte Beamte hat die Landesregierung im September 2026 die Einführung der pauschalen Beihilfe zum 1. Januar 2028 angekündigt. Die Anträge bearbeitet die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) im Auftrag des Landes.

Bemessungssatz aktive Beamte
50 %

Auch für Anwärter; 70 % ab zwei Kindern und im Ruhestand.

Kostendämpfungspauschale 2026
50–700 €

Jährlich je nach Besoldungsgruppe, 40 € weniger je berücksichtigungsfähigem Kind.

Einkommensgrenze Partner
19.087 €

Für Anträge 2026, maßgeblich ist das zweite Kalenderjahr vor der Antragstellung.

Quelle: Landesrecht Saarland, Stand September 2026

Saarland auf einen Blick

Begriffe erklärt und alle Länder im Vergleich: Beihilfe-Kompass

ThemaRegelung im Saarland
BeihilfesystemPersonenbezogene Bemessungssätze wie beim Bund, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung; jährlicher Abzug einer Kostendämpfungspauschale.Quelle: § 15 BhVO, § 67 SBG
Bemessungssätze50 % Beamte, Anwärter und Richter, 70 % ab zwei Kindern im Familienzuschlag, 70 % Versorgungsempfänger, 70 % Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 15 BhVO, PBeaKK Beihilfedienste Saarland
WahlleistungenNicht beihilfefähig: Bessere Unterbringung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus werden nicht erstattet, allgemeine Krankenhausleistungen dagegen in voller Höhe des Bemessungssatzes.Quelle: PBeaKK Beihilfedienste Saarland
Kostendämpfungspauschale/EigenbehalteSeit 01.01.2026 jährlich 50 € (A 7/A 8) bis 700 €, je Kind 40 € weniger; Pensionäre nach Ruhegehaltssatz, höchstens 70 %. Entfällt u. a. für Anwärter, Waisen und GKV-Versicherte. Weitere Senkung um 100 € zum 01.01.2027 zugesagt.Quelle: § 67 Abs. 4 SBG, PBeaKK; GdP Saarland 09/2026
Pauschale BeihilfeNoch nicht eingeführt. Die Landesregierung hat im September 2026 die Einführung zum 01.01.2028 nach dem Hamburger Modell zugesagt; eine gesetzliche Regelung steht noch aus.Quelle: DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, GdP Saarland (09/2026)
Einkommensgrenze PartnerBerücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung 19.087 € (2026) nicht übersteigt; jährliche Anpassung nach dem Rentenwert.Quelle: BhVO, PBeaKK Beihilfedienste Saarland
HeilfürsorgeKeine freie Heilfürsorge im Saarländischen Beamtengesetz geregelt; Polizeivollzugsbeamte erhalten wie andere Landesbeamte Beihilfe.Quelle: SBG, § 2 BhVO
Verbeamtung LehrkräfteLehrkräfte werden verbeamtet; im Vorbereitungsdienst sind sie Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen, 50 % Beihilfe und ohne Kostendämpfungspauschale.Quelle: saarland.de, PBeaKK Beihilfedienste Saarland
RechtsreferendareKeine Beamten: Der juristische Vorbereitungsdienst läuft in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, ohne Beihilfeanspruch.Quelle: § 21 JAG, Saarländisches Oberlandesgericht
BeihilfestellePBeaKK Beihilfedienste Saarland (Postbeamtenkrankenkasse) im Auftrag des Landes; Anträge schriftlich oder per App PBeaKKDirekt.Quelle: PBeaKK Beihilfedienste Saarland
Rechtsgrundlage§ 67 Saarländisches Beamtengesetz (SBG) in Verbindung mit der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO).Quelle: SBG, BhVO

Themen für Beamte im Saarland

Was gilt für mich?

Wie hoch sind Beihilfe und Kostendämpfungspauschale im Saarland?

Aktive Beamte im Saarland erhalten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent (§ 15 BhVO). Pensionäre sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent.

Von der Beihilfe zieht das Land einmal im Kalenderjahr eine Kostendämpfungspauschale ab (§ 67 Abs. 4 SBG). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie:

Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt der Betrag um 40 Euro, bei Teilzeit anteilig. Keine Pauschale zahlen unter anderem Anwärter, Waisen und gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte; Vorsorge, Früherkennung und Pflegeleistungen sind ausgenommen. Zum 1. Januar 2027 hat die Landesregierung eine weitere Senkung um 100 Euro zugesagt. Einen Ländervergleich finden Sie unter Pauschale zur Kostendämpfung.

Wann kommt die pauschale Beihilfe im Saarland?

Die pauschale Beihilfe soll im Saarland zum 1. Januar 2028 eingeführt werden. Das hat die Landesregierung im September 2026 gegenüber den Gewerkschaften zugesagt; ein Gesetz dazu ist bislang nicht verabschiedet. Vorgesehen ist das sogenannte Hamburger Modell: Beamte können dann zwischen individueller Beihilfe und einem monatlichen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag wählen.

Bis dahin gilt: Gesetzlich versicherte Beamte tragen ihren Kassenbeitrag allein. Sie zahlen allerdings keine Kostendämpfungspauschale.

Wer jetzt verbeamtet wird, sollte die Entscheidung nicht allein auf die Ankündigung stützen. In anderen Ländern ist die Wahl der pauschalen Beihilfe unwiderruflich. Allgemeine Hinweise finden Sie im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte sowie für Beamtenanwärter und Lehrer.

Bekommen Polizisten im Saarland Heilfürsorge?

Polizeivollzugsbeamte im Saarland erhalten Beihilfe wie andere Landesbeamte; eine freie Heilfürsorge regelt das Saarländische Beamtengesetz nicht. Für sie gelten damit dieselben Bemessungssätze, die Kostendämpfungspauschale und der Ausschluss der Wahlleistungen.

Für Polizeianwärter bedeutet das:

Im Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 Prozent. Wer vor dem Ruhestand dienstunfähig wird, sollte die eigene Versorgung früh prüfen – mehr dazu unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Was gilt für Referendare im Saarland?

Lehramtsanwärter sind im Saarland Beamte auf Widerruf mit Beihilfe, Rechtsreferendare dagegen nicht. Angehende Lehrkräfte erhalten im Vorbereitungsdienst 50 Prozent Beihilfe (70 Prozent ab zwei Kindern) und zahlen keine Kostendämpfungspauschale.

Rechtsreferendare leisten den juristischen Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 21 JAG). Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe statt Anwärterbezügen und sind in der Regel gesetzlich krankenversichert.

Mehr zur Tarifwahl lesen Sie im Beitrag Krankenversicherung für Referendare im Saarland und im Ratgeber Krankenversicherung für Referendare.

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Weitere Beiträge für Beamte im Saarland

Häufige Fragen: Beamte im Saarland

Wie hoch ist die Beihilfe im Saarland?
Beamte und Anwärter erhalten 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Pensionäre sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent (§ 15 BhVO).
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale im Saarland?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie je nach Besoldungsgruppe 50 bis 700 Euro im Jahr, je berücksichtigungsfähigem Kind 40 Euro weniger. Für Anwärter entfällt sie. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Senkung um 100 Euro zugesagt.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer im Saarland beihilfefähig?
Nein. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder eine bessere Unterbringung sind nicht beihilfefähig. Wer sie absichern möchte, braucht einen privaten Tarif, der sie zu 100 Prozent übernimmt.
Gibt es im Saarland eine pauschale Beihilfe?
Noch nicht. Die Landesregierung hat im September 2026 die Einführung zum 1. Januar 2028 nach dem Hamburger Modell zugesagt. Bis dahin tragen gesetzlich versicherte Beamte ihren Kassenbeitrag selbst.
Wie viel darf der Ehepartner im Saarland verdienen?
Für Anträge im Jahr 2026 darf der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung höchstens 19.087 Euro betragen. Der Betrag wird jährlich entsprechend dem Rentenwert angepasst.
Wer bearbeitet die Beihilfe im Saarland?
Die Beihilfe der Landesbeamten bearbeiten die PBeaKK Beihilfedienste Saarland der Postbeamtenkrankenkasse im Auftrag des Landes. Anträge sind schriftlich oder über die App PBeaKKDirekt möglich.
Quellen (9)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. PBeaKK Beihilfedienste Saarland: Beihilfeleistungen nach BhVO (Bemessungssätze, Einkommensgrenze)
  2. PBeaKK Beihilfedienste Saarland: Krankenhausbehandlung
  3. PBeaKK Beihilfedienste Saarland: Kostendämpfungspauschale
  4. PBeaKK Beihilfedienste Saarland: Neue Höhe der Kostendämpfungspauschale seit 01.01.2026
  5. Gewerkschaft der Polizei Saarland: KDP-Verhandlungserfolg (22.09.2026)
  6. DGB Rheinland-Pfalz / Saarland: „Dranbleiben lohnt sich“ – KDP sinkt und pauschale Beihilfe wird eingeführt (23.09.2026)
  7. SaDaBa: Saarländisches Beamtengesetz (SBG), u. a. § 67 Beihilfe
  8. Saarländisches Oberlandesgericht: Einstellung und allgemeine Informationen zum Referendariat
  9. beamtenbesoldung.org: Beantragung der Beihilfe wird für Beamte im Saarland einfacher

Rechtsstand: September 2026. Landesrecht Saarland; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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