Startseite› Beamte in Mecklenburg-Vorpommern·Stand September 2026
Für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern gilt kein eigenes Landesbeihilferecht: § 80 des Landesbeamtengesetzes verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung. Die Bemessungssätze entsprechen deshalb denen des Bundes – 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, für Ehepartner und Versorgungsempfänger, 80 Prozent für Kinder. Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht, wohl aber Eigenbehalte nach § 49 BBhV.
In zwei Punkten weicht das Land deutlich ab: Wahlleistungen im Krankenhaus sind seit September 2003 von der Beihilfe ausgeschlossen, und seit dem 1. Mai 2026 können freiwillig gesetzlich oder privat vollversicherte Beamte unwiderruflich die pauschale Beihilfe wählen. Polizeivollzugsbeamte erhalten statt Beihilfe Heilfürsorge.
Grundbemessungssatz
50 %
70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % im Ruhestand.
Start der pauschalen Beihilfe
01.05.2026
Hälftiger Beitragszuschuss nach § 80a LBG M-V, Wahl unwiderruflich.
Höchstalter Lehrerverbeamtung
40 Jahre
Das 40. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein; Ausnahmen möglich.
Quelle: Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand September 2026
Keine eigene Landesverordnung: Es gilt die Bundesbeihilfeverordnung mit personenbezogenen Bemessungssätzen.Quelle: § 80 LBG M-V, Merkblatt LAF M-V
Bemessungssätze
50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern oder in Elternzeit; Ehepartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder 80 %.Quelle: § 46 BBhV, LAF M-V (FAQ Beihilfe)
Wahlleistungen
Seit dem 01.09.2003 nicht beihilfefähig – weder Chefarztbehandlung noch gesondert berechnete Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer).Quelle: § 80 Abs. 1 LBG M-V, Merkblatt LAF M-V
Kostendämpfungspauschale/Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte nach § 49 BBhV, z. B. 10 % der Kosten (mindestens 5 €, höchstens 10 €) je Arzneimittel; Belastungsgrenze 2 % bzw. 1 % der Einnahmen.Quelle: § 49 BBhV, Merkblatt LAF M-V
Pauschale Beihilfe
Seit 01.05.2026 auf schriftlichen Antrag: grundsätzlich die Hälfte der Beiträge einer Krankenvollversicherung (GKV oder PKV), monatlich mit den Bezügen. Die Entscheidung ist unwiderruflich.Quelle: § 80a LBG M-V, LAF M-V
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung die jährlich angepasste Grenze nach § 6 Abs. 2 BBhV nicht übersteigen; das LAF nennt 21.832 € ab 01.01.2025.Quelle: § 6 Abs. 2 BBhV, LAF M-V (FAQ Beihilfe)
Heilfürsorge
Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten; Einzelheiten regelt die Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung.Quelle: § 112 LBG M-V, PolHeilFürsVO M-V
Verbeamtung Lehrkräfte
Seit 01.08.2014 werden Lehrkräfte verbeamtet, wenn sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Referendare können seit August 2013 Beamte auf Widerruf werden.Quelle: Bildungsministerium M-V (lehrer-in-mv.de)
Rechtsreferendare
In der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe; wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder es nicht will, absolviert den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und bleibt gesetzlich versichert.Quelle: Justizministerium M-V (FAQ Referendariat)
Beihilfestelle
Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF M-V), Beihilfestelle; Anträge auch über Portal und App beihilfe-mv.de.Quelle: LAF M-V
Rechtsgrundlage
§ 80 und § 80a Landesbeamtengesetz M-V in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).Quelle: LBG M-V, BBhV
Wie funktioniert die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung, weil § 80 LBG M-V auf das Bundesrecht verweist. Jede Person hat einen eigenen Bemessungssatz:
50 Prozent für aktive Beamte
70 Prozent für aktive Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
70 Prozent für berücksichtigungsfähige Ehepartner und für Versorgungsempfänger
80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder
Die wichtigste Abweichung vom Bund betrifft das Krankenhaus: Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind seit dem 1. September 2003 nicht beihilfefähig. Wer darauf Wert legt, muss diese Leistungen vollständig über die private Krankenversicherung absichern. Eigenbehalte nach § 49 BBhV fallen etwa bei Arzneimitteln an, eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Die pauschale Beihilfe lohnt sich vor allem für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder müssen, etwa wegen Vorerkrankungen oder mehrerer mitversicherter Angehöriger. Sie gilt seit dem 1. Mai 2026 (§ 80a LBG M-V) und beträgt grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zu einer Krankenvollversicherung – in der GKV ebenso wie in einer privaten Vollversicherung.
Zu beachten ist:
Die Entscheidung erfolgt per schriftlichem Antrag beim Landesamt für Finanzen und ist unwiderruflich.
Ergänzende individuelle Beihilfe entfällt, ausgenommen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Der Zuschuss wird monatlich mit den Bezügen ab dem Folgemonat des Antrags gezahlt.
Was gilt für Polizei und Heilfürsorge in Mecklenburg-Vorpommern?
Polizeivollzugsbeamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Heilfürsorge statt Beihilfe. Der Anspruch besteht nach § 112 LBG M-V, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten, und umfasst unter anderem ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Krankenhausbehandlung, Arzneimittel und Vorsorge.
Die Heilfürsorge gilt nur für die Beamten selbst. Für Angehörige gilt sie nicht, und mit dem Ruhestand endet der Anspruch. Wer später in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte deshalb früh über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken, um die heutige Gesundheit zu sichern.
Was müssen Referendare in Mecklenburg-Vorpommern beachten?
Referendare in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Regel Beamte auf Widerruf und erhalten 50 Prozent Beihilfe. Für Lehramtsreferendare gilt das seit August 2013.
Rechtsreferendare haben eine echte Wahl: Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht verbeamtet werden möchte, absolviert den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Dann erhalten Sie eine Unterhaltsbeihilfe statt Anwärterbezügen und bleiben gesetzlich versichert. Im Beamtenverhältnis sind Sie dagegen nicht über den Dienstherrn krankenversichert und benötigen eine private Absicherung neben der Beihilfe.
Das Referendariat markiert einen entscheidenden Schritt in der Karriere angehender Lehrer in …
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Häufige Fragen: Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?+
Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehepartner und Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Die Sätze folgen der Bundesbeihilfeverordnung.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Mecklenburg-Vorpommern beihilfefähig?+
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind seit dem 1. September 2003 nach § 80 Abs. 1 LBG M-V von der Beihilfe ausgeschlossen. Dazu gehören Chefarztbehandlung und gesondert berechnete Unterkunft.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine pauschale Beihilfe?+
Ja, seit dem 1. Mai 2026. Sie beträgt grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zu einer Krankenvollversicherung, wird auf schriftlichen Antrag gewährt und ist unwiderruflich. Individuelle Beihilfe gibt es daneben nur noch bei Pflegebedürftigkeit.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Kostendämpfungspauschale?+
Nein. Es gelten aber die Eigenbehalte der Bundesbeihilfeverordnung, zum Beispiel 10 Prozent der Kosten je Arzneimittel, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Oberhalb der Belastungsgrenze entfallen sie auf Antrag.
Bekommen Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern Heilfürsorge?+
Ja. Polizeivollzugsbeamte haben nach § 112 LBG M-V Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten. Angehörige sind darüber nicht abgesichert.
Werden Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet?+
In der Regel ja, als Beamte auf Widerruf. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht verbeamtet werden möchte, kann den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten und bleibt dann gesetzlich versichert.
Quellen (10)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner