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Bundesland · Brandenburg

Beamte in Brandenburg

Brandenburg wendet das Beihilferecht des Bundes an – mit zwei wichtigen Abweichungen bei Wahlleistungen und gesetzlich Versicherten.

  • Bundesbeihilfeverordnung mit Landesabweichungen
  • Chefarzt und Zweibettzimmer nicht beihilfefähig
  • Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2020
  • Heilfürsorge für die Polizei, abwählbar
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Startseite › Beamte in Brandenburg Stand September 2026

Für Beamte in Brandenburg gilt im Wesentlichen das Beihilferecht des Bundes: § 62 des Landesbeamtengesetzes verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung, solange das Land keine eigene Verordnung erlassen hat. Die Bemessungssätze stehen im Landesgesetz selbst und entsprechen denen des Bundes – 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei Kindern, für Pensionäre und Ehepartner, 80 Prozent für Kinder.

Zwei Abweichungen sind für die Wahl der Krankenversicherung besonders wichtig: Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Brandenburg nicht beihilfefähig, und seit 2020 können Beamte unwiderruflich eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen oder privaten Vollversicherung wählen. Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge, Feuerwehr und Justizvollzug dagegen Beihilfe.

Grundbemessungssatz
50 %

70 % ab zwei Kindern, für Pensionäre und Ehepartner, 80 % für Kinder.

Einkommensgrenze Ehepartner
20.000 €

Gesamtbetrag der Einkünfte, bis zu dem der Partner berücksichtigungsfähig ist.

Beamtenanteil im öffentlichen Dienst
26,6 %

Anteil der Beamtinnen und Beamten an allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Brandenburg am 30.06.2025.

Quelle: Landesrecht Brandenburg, Stand September 2026

Brandenburg auf einen Blick

Begriffe erklärt und alle Länder im Vergleich: Beihilfe-Kompass

ThemaRegelung in Brandenburg
BeihilfesystemPersonenbezogene Bemessungssätze; bis zum Erlass einer Landesverordnung gelten die Beihilfevorschriften des Bundes, soweit § 62 LBG nichts Abweichendes regelt.Quelle: § 62 Abs. 7 LBG
Bemessungssätze50 % aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in Elternzeit, 70 % Versorgungsempfänger und Ehe- oder Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 62 Abs. 5 LBG, Informationsblatt ZBB
WahlleistungenNicht beihilfefähig (Chefarzt, Ein- und Zweibettzimmer); Belegarztleistungen bleiben beihilfefähig. Ausnahme nur für am 1. Januar 1999 vorhandene Schwerbehinderte.Quelle: § 62 Abs. 4 LBG
Kostendämpfungspauschale/EigenbehalteKeine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte nach Bundesrecht: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €, u. a. je Arzneimittel und Fahrt; 10 € je Krankenhaustag, höchstens 28 Tage im Jahr.Quelle: § 49 BBhV i. V. m. § 62 LBG
Pauschale BeihilfeSeit 1. Januar 2020: die Hälfte des GKV-Beitrags, bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs; Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe unwiderruflich. Auch Beamte auf Widerruf können wählen.Quelle: § 62 Abs. 6 LBG, Informationsblatt ZBB (Stand 03.12.2025)
Einkommensgrenze PartnerEhe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte 20.000 € nicht übersteigt; die Grenze gilt auch bei der pauschalen Beihilfe.Quelle: Kurz-Informationsblatt ZBB (Stand 01.12.2024), § 62 Abs. 6 LBG
HeilfürsorgeFreie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte; außerhalb des Vorbereitungsdienstes können sie diese dauerhaft und unwiderruflich zugunsten der Beihilfe ablehnen. Für Feuerwehr und Justizvollzug sieht das LBG keine Heilfürsorge vor.Quelle: §§ 114, 117, 118 LBG
Verbeamtung LehrkräfteLehrkräfte werden verbeamtet, wenn sie das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; im Vorbereitungsdienst sind sie Beamte auf Widerruf.Quelle: MBJS Brandenburg
RechtsreferendareÖffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, keine Beamten auf Widerruf; eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Voraussetzung.Quelle: § 10 BbgJAG, Ordentliche Gerichtsbarkeit Brandenburg
BeihilfestelleZentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) in Cottbus, zuständig für Landesbeamte; Antrag per Post oder über die App dBeihilfePlus.Quelle: ZBB
Rechtsgrundlage§ 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG) in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in der jeweils geltenden Fassung.Quelle: LBG, BBhV

Themen für Beamte in Brandenburg

Was gilt für mich?

Beamte Aktive Beamte in Brandenburg erhalten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Weil Chefarzt und Zweibettzimmer nicht beihilfefähig sind, muss ein Wahlleistungstarif diese Kosten vollständig tragen, wenn Sie darauf Wert legen. Anwärter und Referendare Beamte auf Widerruf erhalten wie aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe und können auch die pauschale Beihilfe wählen. Rechtsreferendare sind in Brandenburg keine Beamten und müssen gesetzlich krankenversichert sein. Lehrkräfte Brandenburg verbeamtet Lehrkräfte bis zum vollendeten 47. Lebensjahr; im Vorbereitungsdienst sind sie Beamte auf Widerruf. Nach der Übernahme bleibt es bei 50 Prozent Beihilfe, ab zwei Kindern 70 Prozent. Polizei Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg erhalten freie Heilfürsorge. Außerhalb des Vorbereitungsdienstes können sie darauf dauerhaft verzichten und wechseln dann unwiderruflich in die Beihilfe. Für Angehörige und den Ruhestand ist ohnehin Eigenvorsorge nötig. Pensionäre Versorgungsempfänger erhalten in Brandenburg 70 Prozent Beihilfe. Bei geringen Einkünften kann der Satz erhöht werden, wenn der Beitrag für eine beihilfekonforme PKV 15 Prozent der Gesamteinkünfte übersteigt. Dienstunfähigkeit Wer in Brandenburg dienstunfähig wird, erhält Versorgung nach dem Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz – als Beamter auf Widerruf oder Probe jedoch oft nur eingeschränkt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, besonders in den ersten Dienstjahren.

Welches Beihilferecht gilt für Beamte in Brandenburg?

In Brandenburg gilt das Beihilferecht des Bundes, ergänzt um einige Landesregeln. § 62 LBG ermächtigt das Land zwar zu einer eigenen Beihilfeverordnung; bis dahin sind aber die Vorschriften des Bundes anzuwenden – derzeit die Bundesbeihilfeverordnung, auch mit ihren Änderungen zum 1. Januar 2026.

Die Bemessungssätze regelt das Landesgesetz selbst (§ 62 Abs. 5 LBG):

Rechenbeispiel: Bei einer Arztrechnung über 1.000 Euro zahlt die Beihilfe einem Beamten ohne Kinder 500 Euro, der Beihilfetarif der PKV 500 Euro. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Beihilfeanteil auf 700 Euro. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur derjenige den erhöhten Satz, der den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht.

Mehr zu den Grundlagen im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Was bedeutet der Ausschluss der Wahlleistungen in Brandenburg?

Chefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer werden in Brandenburg von der Beihilfe nicht bezahlt. § 62 Abs. 4 LBG schließt Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung ausdrücklich aus – auch in Privatkliniken. Beihilfefähig bleiben die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Leistungen von Belegärzten. Eine Ausnahme gilt nur für Schwerbehinderte, die es bereits am 1. Januar 1999 waren.

Für die private Krankenversicherung heißt das: Wer im Krankenhaus Chefarzt und Zweibettzimmer möchte, braucht einen Wahlleistungstarif, der diese Kosten zu 100 Prozent übernimmt. Daneben gelten die Eigenbehalte des Bundes, etwa 10 Euro je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr. Eine Kostendämpfungspauschale erhebt Brandenburg nicht; zum Vergleich der Länder siehe Pauschale zur Kostendämpfung.

Pauschale Beihilfe oder PKV: Was gilt in Brandenburg?

Beamte in Brandenburg können seit dem 1. Januar 2020 zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe wählen. Die pauschale Beihilfe setzt voraus, dass Sie freiwillig gesetzlich oder in entsprechendem Umfang privat versichert sind. Sie beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags, bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs, und wird monatlich mit den Bezügen gezahlt.

Das sollten Sie wissen:

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, aber keine pauschale Beihilfe gewählt hat, erhält zu den Restkosten nach Leistung der Kasse 100 Prozent Beihilfe – den Kassenbeitrag trägt er dann allein. Hinweise für den Berufsstart geben die Ratgeber für Beamtenanwärter, Referendare in Brandenburg und Lehrer.

Welche Heilfürsorge erhalten Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug in Brandenburg?

Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 114 LBG). Die Heilfürsorge umfasst die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendigen und angemessenen Aufwendungen; Einzelheiten regelt die Polizei-Heilfürsorgeverordnung.

Eine Besonderheit ist das Wahlrecht: Heilfürsorgeberechtigte Polizeibeamte können die Heilfürsorge ablehnen und erhalten dann ab dem Folgemonat dauerhaft und unwiderruflich Beihilfe. Für Polizeianwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf gilt dieses Wahlrecht nicht.

Für Beamte der Feuerwehr und des Justizvollzugs sieht das Landesbeamtengesetz keine Heilfürsorge vor; sie erhalten Beihilfe und benötigen eine ergänzende Krankenversicherung. Wer früh dienstunfähig wird, sollte außerdem die eigene Versorgung prüfen – mehr dazu unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Vertiefen

Weitere Beiträge für Beamte in Brandenburg

Häufige Fragen: Beamte in Brandenburg

Wie hoch ist die Beihilfe in Brandenburg?
Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent.
Wie viel Beihilfe bekommen Anwärter und Referendare in Brandenburg?
Beamte auf Widerruf, etwa Lehramtsanwärter, erhalten grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe und können auch die pauschale Beihilfe wählen. Rechtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und müssen gesetzlich krankenversichert sein.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Brandenburg beihilfefähig?
Nein. Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung sind nach § 62 Abs. 4 LBG nicht beihilfefähig. Ausgenommen sind nur Schwerbehinderte, die es bereits am 1. Januar 1999 waren.
Gibt es in Brandenburg eine pauschale Beihilfe?
Ja, seit dem 1. Januar 2020. Freiwillig gesetzlich oder entsprechend privat versicherte Beamte erhalten auf Antrag die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags, bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs. Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Gibt es in Brandenburg eine Kostendämpfungspauschale?
Nein. Es gelten die Eigenbehalte der Bundesbeihilfeverordnung, zum Beispiel 10 Prozent der Kosten je Arzneimittel, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, sowie 10 Euro je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr.
Bekommen Polizisten in Brandenburg freie Heilfürsorge?
Ja. Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Außerhalb des Vorbereitungsdienstes können sie darauf verzichten und erhalten dann dauerhaft Beihilfe.
Quellen (9)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Land Brandenburg: Landesbeamtengesetz (LBG), §§ 62, 114, 117, 118 – zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2024
  2. Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg: Informationsblatt Bemessungssatz (Stand 15.10.2021)
  3. Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg: Kurz-Informationsblatt über die Gewährung von Beihilfen (Stand 01.12.2024)
  4. Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg: Informationsblatt pauschale Beihilfe (Stand 03.12.2025)
  5. Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg: Individuelle Beihilfe
  6. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 49 Eigenbehalte
  7. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Einstellungen in den Schuldienst
  8. Ordentliche Gerichtsbarkeit Land Brandenburg: Rechtsreferendariat: Allgemeine Informationen (A–Z)
  9. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Mehr öffentlich Beschäftigte in Berlin und Brandenburg (Pressemitteilung vom 20.06.2026)

Rechtsstand: September 2026. Landesrecht Brandenburg; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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