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Bundesland · Berlin

Beamte in Berlin

Berlin orientiert sich bei den Beihilfesätzen am Bund, schließt Wahlleistungen im Krankenhaus aber aus und bietet eine pauschale Beihilfe.

  • Beihilfe von 50 bis 80 %
  • Chefarzt und Zweibettzimmer nicht beihilfefähig
  • Pauschale Beihilfe seit 2020
  • Lehrkräfte werden wieder verbeamtet
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Startseite › Beamte in Berlin Stand September 2026

Für Beamte in Berlin gelten Bemessungssätze, die denen des Bundes entsprechen: 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, für Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder. Rechtsgrundlage ist § 76 des Landesbeamtengesetzes zusammen mit der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO), die das Land eigenständig fortschreibt.

Deutlich strenger als der Bund ist Berlin bei den Wahlleistungen im Krankenhaus: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Dafür können Beamte seit 2020 unwiderruflich eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen oder privaten Vollversicherung wählen. Seit 2022 verbeamtet Berlin auch Lehrkräfte wieder.

Grundbemessungssatz
50 %

70 % ab zwei Kindern, für Pensionäre und Partner, 80 % für Kinder.

Eigenbehalt je Krankenhaustag
10 €

Höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr, nicht für Kinder unter 18 Jahren.

Beamtenanteil im öffentlichen Dienst
31,5 %

Anteil der Beamtinnen und Beamten an allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin am 30.06.2025.

Quelle: Landesrecht Berlin, Stand September 2026

Berlin auf einen Blick

Begriffe erklärt und alle Länder im Vergleich: Beihilfe-Kompass

ThemaRegelung in Berlin
BeihilfesystemPersonenbezogene Bemessungssätze nach dem Vorbild des Bundes, geregelt in einer eigenen Landesbeihilfeverordnung.Quelle: § 76 LBG, § 46 LBhVO
Bemessungssätze50 % aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in Elternzeit, 70 % Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 76 Abs. 3 LBG, § 46 LBhVO
WahlleistungenNicht beihilfefähig: weder wahlärztliche Leistungen (Chefarzt) noch Ein- oder Zweibettzimmer; Ausnahmen nur für Altfälle nach der Übergangsregelung in § 108 LBG.Quelle: § 76 Abs. 4 LBG, Informationsblatt LVwA (Stand 03.2026)
Kostendämpfungspauschale/EigenbehalteKeine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalt 10 € je Kalendertag bei vollstationärer Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, höchstens 28 Tage im Jahr; nicht für Kinder unter 18 Jahren.Quelle: § 49 LBhVO
Pauschale BeihilfeSeit 2020: die Hälfte des GKV-Beitrags, bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Antrag unwiderruflich, Zahlung ab dem Monat nach Antragseingang.Quelle: § 76 Abs. 5 LBG, Informationsblatt LVwA (Stand 09.2025)
Einkommensgrenze PartnerBerücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigt; der Betrag wird mit dem Rentenwert angepasst.Quelle: § 4 Abs. 1 LBhVO
HeilfürsorgeFreie Heilfürsorge nur für Polizeianwärter des mittleren Dienstes während der Ausbildung; mit dem Beamtenverhältnis auf Probe gilt Beihilfe. Anwärter des gehobenen Polizeidienstes und der Feuerwehr erhalten keine Heilfürsorge.Quelle: Polizei Berlin, Haupt-JAV Berlin
Verbeamtung LehrkräfteNeu eingestellte Lehrkräfte werden seit Sommer 2022 grundsätzlich verbeamtet, Bestandslehrkräfte auf Grundlage des Gesetzes vom Februar 2023; Lehramtsanwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf.Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
RechtsreferendareÖffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, kein Beamtenverhältnis; die Unterhaltsbeihilfe ist außer in der Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig, also auch in der Krankenversicherung.Quelle: Kammergericht, § 10 JAG Berlin
BeihilfestelleLandesverwaltungsamt Berlin (Zentrale Beihilfestelle), zuständig für die Landesbeamten; Antrag schriftlich oder digital, auch per Beihilfe-App.Quelle: Landesverwaltungsamt Berlin
Rechtsgrundlage§ 76 Landesbeamtengesetz Berlin (LBG) in Verbindung mit der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.01.2026.Quelle: LBG, LBhVO

Themen für Beamte in Berlin

Was gilt für mich?

Beamte Aktive Beamte in Berlin erhalten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Weil Chefarzt und Zweibettzimmer nicht beihilfefähig sind, muss ein Wahlleistungstarif diese Kosten vollständig tragen, wenn Sie darauf Wert legen. Anwärter und Referendare Beamte auf Widerruf erhalten in Berlin keinen erhöhten Satz, sondern grundsätzlich 50 Prozent. Die pauschale Beihilfe wird nicht rückwirkend gezahlt und sollte vor der Ernennung beantragt werden. Rechtsreferendare sind keine Beamten und gesetzlich pflichtversichert. Lehrkräfte Berlin verbeamtet Lehrkräfte seit 2022 wieder; Lehramtsanwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf. Die Wahl zwischen individueller Beihilfe mit PKV und pauschaler Beihilfe mit GKV sollte vorab geprüft werden, weil sie unwiderruflich ist. Polizei Nur Polizeianwärter des mittleren Dienstes erhalten während der Ausbildung freie Heilfürsorge. Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes endet sie, danach gilt Beihilfe. Pflege- und spätere Krankenversicherung sollten Sie deshalb schon vor Ausbildungsbeginn klären. Pensionäre Versorgungsempfänger erhalten in Berlin 70 Prozent Beihilfe. Bei geringen Einkünften kann der Satz für höchstens drei Jahre um bis zu 10 Prozentpunkte steigen, wenn der PKV-Beitrag 15 Prozent der Gesamteinkünfte übersteigt. Dienstunfähigkeit Wer in Berlin dienstunfähig wird, erhält Versorgung nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz – als Beamter auf Widerruf oder Probe jedoch oft nur eingeschränkt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, besonders in den ersten Dienstjahren.

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Berlin?

Beamte in Berlin erhalten 50 bis 80 Prozent Beihilfe, je nach Personengruppe. Die Sätze nach § 76 Abs. 3 LBG entsprechen denen des Bundes:

Rechenbeispiel: Bei einer Arztrechnung über 1.000 Euro zahlt die Beihilfe einem alleinstehenden Beamten 500 Euro, der Beihilfetarif der PKV die übrigen 500 Euro. Sind zwei Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Beihilfeanteil auf 700 Euro. Haben beide Eltern Anspruch auf Beihilfe, erhält nur einer den erhöhten Satz.

Der Ehe- oder Lebenspartner ist berücksichtigungsfähig, wenn seine Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 20.000 Euro nicht übersteigen (§ 4 LBhVO). Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Berlin beihilfefähig?

Nein, Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Berlin nach § 76 Abs. 4 LBG nicht beihilfefähig. Das betrifft gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen wie die Chefarztbehandlung ebenso wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Ausnahmen gelten nur für Altfälle nach der Übergangsregelung des § 108 LBG.

Beihilfefähig sind die allgemeinen Krankenhausleistungen. Davon werden je Kalendertag 10 Euro abgezogen, höchstens für 28 Tage im Jahr; bei Kindern unter 18 Jahren und im Zusammenhang mit einer Entbindung entfällt dieser Eigenbehalt. Eine Kostendämpfungspauschale kennt Berlin nicht – einen Überblick über die Länder gibt der Beitrag zur Pauschale zur Kostendämpfung.

Wer im Krankenhaus Chefarzt und Zweibettzimmer wünscht, braucht dafür einen privaten Wahlleistungstarif, der diese Kosten zu 100 Prozent übernimmt. Das sollte bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden, auch wenn der Beitrag dadurch steigt.

Pauschale Beihilfe oder PKV: Was ist für Beamte in Berlin sinnvoll?

Das hängt von Gesundheitszustand, Familie und Einkommen ab, denn Berlin bietet beide Wege an. Seit 2020 können Beamte, die freiwillig gesetzlich oder privat zu 100 Prozent versichert sind, statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen. Sie beträgt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Beitrags im Basistarif.

Wichtig für die Entscheidung:

Für gesunde Berufsanfänger ist die PKV mit Beihilfe oft günstiger, die GKV mit pauschaler Beihilfe kann bei Vorerkrankungen oder mehreren Kindern attraktiv sein. Hinweise für den Berufsstart geben die Ratgeber für Beamtenanwärter, Referendare in Berlin und Lehrer.

Bekommen Polizei und Feuerwehr in Berlin freie Heilfürsorge?

Nur eingeschränkt: Freie Heilfürsorge erhalten in Berlin Polizeianwärter des mittleren Dienstes für die Dauer ihrer Ausbildung. Mit dem Ende des Beamtenverhältnisses auf Widerruf endet der Anspruch; im Beamtenverhältnis auf Probe gilt dann die Beihilfe, wahlweise individuell oder pauschal.

Anwärter des gehobenen Polizeidienstes erhalten von Beginn an Beihilfe, ebenso die Anwärter der Feuerwehr. Eine Ausweitung der Heilfürsorge auf weitere Laufbahnen ist im Gespräch, aber nach unserem Kenntnisstand noch nicht beschlossen.

Die Heilfürsorge umfasst keine Pflegeversicherung. Polizeianwärter müssen diese selbst nachweisen – und legen sich mit der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung faktisch auch für die Krankenversicherung nach der Ausbildung fest. Wer früh dienstunfähig wird, sollte zudem die eigene Versorgung prüfen, mehr dazu unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

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Häufige Fragen: Beamte in Berlin

Wie hoch ist die Beihilfe in Berlin?
Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.
Wie viel Beihilfe bekommen Anwärter und Referendare in Berlin?
Beamte auf Widerruf erhalten wie aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent, mit zwei Kindern 70 Prozent. Rechtsreferendare stehen in Berlin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind gesetzlich pflichtversichert; sie erhalten keine Beihilfe.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Berlin beihilfefähig?
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nach § 76 Abs. 4 LBG nicht beihilfefähig, abgesehen von Altfällen nach der Übergangsregelung. Wer diese Leistungen möchte, muss sie vollständig privat versichern.
Gibt es in Berlin eine pauschale Beihilfe?
Ja, seit 2020. Freiwillig gesetzlich oder privat voll versicherte Beamte erhalten auf Antrag die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags, bei der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs. Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Gibt es in Berlin eine Kostendämpfungspauschale?
Nein. Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation werden aber 10 Euro je Kalendertag abgezogen, höchstens für 28 Tage im Jahr. Für Kinder unter 18 Jahren entfällt dieser Eigenbehalt.
Bekommen Polizisten in Berlin freie Heilfürsorge?
Nur Polizeianwärter des mittleren Dienstes während der Ausbildung. Nach dem Vorbereitungsdienst und im gehobenen Dienst von Beginn an gilt die Beihilfe, sodass eine ergänzende Krankenversicherung nötig ist.
Quellen (13)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Landesverwaltungsamt Berlin: Landesbeihilfeverordnung (LBhVO), Gesamtausgabe Stand 01.03.2026
  2. Landesverwaltungsamt Berlin: Informationsblatt: Beihilfe für stationäre Krankenhaus-Leistungen (Stand 03.2026)
  3. Landesverwaltungsamt Berlin: Informationsblatt: Pauschale Beihilfe gem. § 76 Abs. 5 LBG für Beamte auf Widerruf (Stand 09.2025)
  4. Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache 18/2436: Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe
  5. Deutscher Richterbund, Landesverband Berlin: Pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte beschlossen
  6. besoldung-berlin.de: Durchführung des § 76 LBG in Verbindung mit der LBhVO (Bemessungssätze)
  7. Polizei Berlin: Information zur Kranken- und Pflegeversicherung, Merkblatt Freie Heilfürsorge (mittlerer Dienst)
  8. Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung Berlin: Ausweitung der freien Heilfürsorge
  9. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension (Verbeamtung von Lehrkräften)
  10. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Besoldung bzw. Vergütung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (Stand 07/2026)
  11. Kammergericht: Rechtsreferendariat: Dienstrecht
  12. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Mehr öffentlich Beschäftigte in Berlin und Brandenburg (Pressemitteilung vom 20.06.2026)
  13. Land Berlin: Landesbeamtengesetz (LBG), § 76 Beihilfen

Rechtsstand: September 2026. Landesrecht Berlin; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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