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Bundesland · Schleswig-Holstein

Beamte in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein kombiniert hohe Beihilfesätze für Familien mit einem Selbstbehalt – und zahlt den GKV-Zuschuss nur unter Bedingungen.

  • Bis zu 90 % Beihilfe für Angehörige
  • Jährlicher Selbstbehalt ab Besoldungsgruppe A 10
  • GKV-Zuschuss seit 2024 mit Voraussetzungen
  • Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr
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Startseite › Beamte in Schleswig-Holstein Stand September 2026

Beamte in Schleswig-Holstein erhalten Beihilfe nach Sätzen, die dem Bund ähneln: 50 Prozent im aktiven Dienst, 70 Prozent ab zwei Kindern und im Ruhestand, 80 Prozent für Kinder. Für Familien mit mehreren Kindern geht das Land darüber hinaus und erstattet Ehepartnern und Kindern unter Umständen 90 Prozent der allgemeinen Aufwendungen. Dem steht ein jährlicher Selbstbehalt gegenüber, der ab Besoldungsgruppe A 10 anfällt.

Eine echte pauschale Beihilfe wie in Hamburg gibt es nicht. Seit 2024 zahlt Schleswig-Holstein zwar einen Zuschuss von 50 Prozent zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die meisten Beamten bleibt die private Krankenversicherung mit Beihilfe deshalb der Regelfall.

Höchster Beihilfesatz
90 %

Für Ehepartner ab zwei und Kinder ab drei Kindern mit Kindergeldanspruch, allgemeine Aufwendungen.

Selbstbehalt pro Jahr
160–710 €

Ab A 10, gestaffelt nach Besoldungsgruppe, 25 € weniger je Kind, mindestens 50 €.

Anrechnung Heilfürsorge
1 %

Des Grundgehalts seit 01.05.2022, zuvor 1,4 % (§ 112 LBG).

Quelle: Landesrecht Schleswig-Holstein, Stand September 2026

Schleswig-Holstein auf einen Blick

Begriffe erklärt und alle Länder im Vergleich: Beihilfe-Kompass

ThemaRegelung in Schleswig-Holstein
BeihilfesystemPersonenbezogene Bemessungssätze nach dem Muster des Bundes, mit erhöhten Sätzen für Familien mit mehreren Kindern.Quelle: § 80 LBG, BhVO SH
Bemessungssätze50 % Beamte, 70 % ab zwei Kindern, 70 % Ehe- und Lebenspartner (90 % ab zwei Kindern), 80 % Kinder (90 % ab drei Kindern), 70 % Versorgungsempfänger.Quelle: DLZP, FAQ Anspruch auf Beihilfe
WahlleistungenNicht beihilfefähig: gesondert berechnete Chefarztbehandlung, Ein- und Zweibettzimmer sowie Sonderverpflegung.Quelle: DLZP, FAQ Krankenhaus und Kur
Kostendämpfungspauschale/EigenbehalteJährlicher Selbstbehalt ab A 10: 160 € (A 10–A 11) bis 710 €, 25 € weniger je Kind, mindestens 50 €, höchstens 1 % des Jahresgrundgehalts.Quelle: DLZP, Landesportal Schleswig-Holstein
Pauschale BeihilfeKeine pauschale Beihilfe im engeren Sinn. Seit 01.01.2024 Zuschuss von 50 % zur freiwilligen GKV unter Voraussetzungen; unwiderruflich, kein Zuschuss zur PKV.Quelle: § 80a LBG, DLZP
Einkommensgrenze PartnerBerücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte 20.000 € im Jahr nicht übersteigen.Quelle: DLZP, FAQ Anspruch auf Beihilfe
HeilfürsorgeHeilfürsorge für Polizeivollzug und Einsatzdienst der Feuerwehr; Anrechnung von 1 % des Grundgehalts seit 01.05.2022. Daneben keine Beihilfe.Quelle: § 112 LBG, HFVO
Verbeamtung LehrkräfteDer 18-monatige Vorbereitungsdienst findet grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt; danach Einstellung als Beamte oder Tarifbeschäftigte.Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein
RechtsreferendareÖffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, kein Beamtenverhältnis und damit keine Beihilfe.Quelle: Landesportal, Schleswig-Holsteinisches OLG
BeihilfestelleDienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Kiel, zuständig für alle Beihilfeanträge der Landesbeamten.Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage§ 80 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Beihilfeverordnung (BhVO); GKV-Zuschuss nach § 80a LBG, Heilfürsorge nach § 112 LBG.Quelle: LBG, BhVO

Themen für Beamte in Schleswig-Holstein

Was gilt für mich?

Wie hoch ist die Beihilfe in Schleswig-Holstein?

Die Beihilfe beträgt in Schleswig-Holstein 50 Prozent für aktive Beamte und 70 Prozent, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigt werden. Ehe- und Lebenspartner sowie Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.

Für größere Familien gelten höhere Sätze bei allgemeinen Aufwendungen:

Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte 20.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Der PKV-Tarif muss nur den Rest abdecken, bei 90 Prozent Beihilfe also 10 Prozent. Allgemeine Hinweise finden Sie im Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Was ist der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Schleswig-Holstein?

Seit dem 1. Januar 2024 zahlt Schleswig-Holstein auf Antrag einen Zuschuss von 50 Prozent zum Beitrag der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 80a LBG). Anders als in Hamburg oder Bremen steht er nicht allen Beamten offen, sondern nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Der Zuschuss ist steuerfrei und wird mit den Bezügen gezahlt, für die Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss. Mit der Zuschussgewährung entfällt der Beihilfeanspruch für allgemeine Aufwendungen dauerhaft; die Entscheidung ist unwiderruflich. Für junge, gesunde Beamte ist die PKV mit Beihilfe meist günstiger – mehr dazu unter Krankenversicherung für Beamtenanwärter.

Welcher Selbstbehalt gilt und was ist nicht beihilfefähig?

Ab Besoldungsgruppe A 10 zieht Schleswig-Holstein einen jährlichen Selbstbehalt von der Beihilfe ab. Er entspricht in der Wirkung einer Kostendämpfungspauschale und ist auf 1 Prozent des Jahresgrundgehalts begrenzt.

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind verringert sich der Betrag um 25 Euro, mindestens bleiben 50 Euro. Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarzt und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Einen Vergleich mit anderen Ländern bietet der Beitrag zur Kostendämpfungspauschale.

Was gilt für Polizei und Feuerwehr in Schleswig-Holstein?

Polizeivollzugsbeamte und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr erhalten in Schleswig-Holstein Heilfürsorge statt Beihilfe. Sie umfasst die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich Vorsorge, Heil- und Hilfsmitteln weitgehend nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer im Ruhestand in die private Krankenversicherung möchte, sollte früh eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Informationen zur Ausbildungszeit bietet der Beitrag Krankenversicherung für Referendare in Schleswig-Holstein.

Vertiefen

Weitere Beiträge für Beamte in Schleswig-Holstein

Häufige Fragen: Beamte in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Beihilfe in Schleswig-Holstein?
Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, ab zwei Kindern 70 Prozent. Ehe- und Lebenspartner und Pensionäre erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Bei mehreren Kindern steigt der Satz für Partner und Kinder bei allgemeinen Aufwendungen auf 90 Prozent.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine pauschale Beihilfe?
Nur als Sonderform: Seit dem 1. Januar 2024 gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Er steht unter anderem Beamten auf Widerruf offen und Beamten, für die die PKV nicht möglich oder finanziell nachteilig ist. Die Wahl ist unwiderruflich.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in Schleswig-Holstein?
Er beträgt ab Besoldungsgruppe A 10 zwischen 160 und 710 Euro im Jahr, je nach Besoldungsgruppe. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt er um 25 Euro, mindestens bleiben 50 Euro. Höchstens wird 1 Prozent des Jahresgrundgehalts abgezogen.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Schleswig-Holstein beihilfefähig?
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig. Wer Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer wünscht, benötigt einen entsprechenden Tarif der privaten Krankenversicherung.
Sind Rechtsreferendare in Schleswig-Holstein beihilfeberechtigt?
Nein. Rechtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, aber keine Beihilfe. Lehramtsanwärter sind dagegen Beamte auf Widerruf mit Beihilfeanspruch.
Bekommen Polizisten in Schleswig-Holstein Heilfürsorge?
Ja. Polizeivollzugsbeamte und der Einsatzdienst der Feuerwehr erhalten Heilfürsorge. Dafür wird seit dem 1. Mai 2022 1 Prozent des Grundgehalts angerechnet. Beihilfe wird daneben nicht gewährt.
Quellen (9)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Land Schleswig-Holstein: Beihilferecht
  2. Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein: FAQ: Anspruch auf Beihilfe
  3. Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein: FAQ: Krankenhaus und Kur
  4. Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein: Erläuterungen zum Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, § 80a LBG
  5. Haufe: Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein, § 112 Heilfürsorge
  6. Hallesche Krankenversicherung: Die Beihilferegelungen von Schleswig-Holstein (W 611 SH, 03.25)
  7. Land Schleswig-Holstein: Rechtsreferendariat
  8. Land Schleswig-Holstein: Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte
  9. Land Schleswig-Holstein: Landesbeamtengesetz (LBG), §§ 80, 80a, 112; Beihilfeverordnung (BhVO)

Rechtsstand: September 2026. Landesrecht Schleswig-Holstein; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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