Startseite› Beamte in Thüringen·Stand September 2026
Anders als einige andere Länder hat Thüringen eine eigene Beihilfeverordnung. Grundlage ist § 72 des Thüringer Beamtengesetzes in Verbindung mit der ThürBhV. Die Bemessungssätze ähneln denen des Bundes: 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, für Ehepartner und Versorgungsempfänger, 80 Prozent für Kinder. Eigenbehalte fallen etwa mit 4 Euro je verordnetem Arzneimittel an.
Thüringen gehört zu den ersten Ländern mit pauschaler Beihilfe: Seit dem 1. Januar 2020 können freiwillig gesetzlich oder privat vollversicherte Beamte unwiderruflich einen hälftigen Beitragszuschuss wählen. Wahlleistungen im Krankenhaus bleiben in der individuellen Beihilfe erstattungsfähig, allerdings mit einem Abzug je Behandlungstag.
Grundbemessungssatz
50 %
70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % im Ruhestand.
Abzug je Tag für Wahlarzt
25 €
Beim Zweibettzimmer werden 7,50 € je Tag von der Beihilfe abgezogen.
Einkommensgrenze Ehepartner
18.000 €
Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag.
Quelle: Landesrecht Thüringen, Stand September 2026
Eigene Landesverordnung mit personenbezogenen Bemessungssätzen; alternativ pauschale Beihilfe.Quelle: § 72 ThürBG, ThürBhV
Bemessungssätze
50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Ehepartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder 80 %.Quelle: Merkblatt Berufsanfänger TLF (Stand 12/2025)
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig; von der Beihilfe werden 25 € je Tag (Wahlarzt) und 7,50 € je Tag (Unterkunft) abgezogen.Quelle: § 27 ThürBhV, TLF
Kostendämpfungspauschale/Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalt 4 € je verordnetem Arznei-, Verbandmittel oder Medizinprodukt; entfällt u. a. für Beamte auf Widerruf und Kinder, Belastungsgrenze 2 % bzw. 1 %.Quelle: §§ 48, 49 ThürBhV, TLF
Pauschale Beihilfe
Seit 01.01.2020 auf schriftlichen Antrag: grundsätzlich die Hälfte der Beiträge einer Krankenvollversicherung (GKV oder PKV), ohne ergänzende Beihilfe außer bei Pflege. Die Wahl ist unwiderruflich.Quelle: § 72 Abs. 6 ThürBG, Merkblatt TLF
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 18.000 € nicht übersteigt.Quelle: § 72 Abs. 2 ThürBG, Merkblatt TLF
Heilfürsorge
Nur für Polizeivollzugsbeamte im Vorbereitungsdienst (mittlerer und gehobener Dienst) sowie bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten und Spezialeinheiten; sonst Beihilfe.Quelle: § 103 ThürBG
Verbeamtung Lehrkräfte
Seit dem Schuljahr 2017/18 werden Lehrkräfte wieder verbeamtet; im Vorbereitungsdienst sind sie Beamte auf Widerruf.Quelle: tbb Thüringen, Merkblatt Berufsanfänger TLF
Rechtsreferendare
Seit dem Einstellungstermin 5/2023 Wahl zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Quelle: Thüringer Justizprüfungsamt
Beihilfestelle
Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), Beihilfestelle in Gera; Folgeanträge auch online über ein BundID-Konto.Quelle: TLF
Rechtsgrundlage
§ 72 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) in Verbindung mit der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV).Quelle: ThürBG, ThürBhV
Die Beihilfe in Thüringen richtet sich nach § 72 ThürBG und der Thüringer Beihilfeverordnung. Jede Person hat einen eigenen Bemessungssatz:
50 Prozent für aktive Beamte
70 Prozent für aktive Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
70 Prozent für berücksichtigungsfähige Ehepartner und für Versorgungsempfänger
80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder
Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 18.000 Euro nicht übersteigen. Wahlleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig: Von der Beihilfe werden je Tag 25 Euro für die Wahlarztbehandlung und 7,50 Euro für das Zweibettzimmer abgezogen. Je verordnetem Arzneimittel fällt ein Eigenbehalt von 4 Euro an.
Die pauschale Beihilfe lohnt sich vor allem für Beamte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder müssen, etwa wegen Vorerkrankungen oder mehrerer mitversicherter Angehöriger. Seit dem 1. Januar 2020 zahlt das Land auf schriftlichen Antrag grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zu einer Krankenvollversicherung (§ 72 Abs. 6 ThürBG).
Zu beachten ist:
Die Wahl ist unwiderruflich, ein Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist nicht vorgesehen.
Ergänzende Beihilfe, etwa für Heilpraktiker, Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus, entfällt; bei Pflegebedürftigkeit bleibt die individuelle Beihilfe.
Beiträge zur Pflegeversicherung werden nicht bezuschusst.
Bei einer privaten Vollversicherung ist der Zuschuss auf den hälftigen Beitrag im Basistarif begrenzt.
Beamte auf Widerruf können nach dem Vorbereitungsdienst neu entscheiden. Einzelheiten erklärt der Beitrag Pauschale Beihilfe in Thüringen.
Was gilt für Polizei und Heilfürsorge in Thüringen?
Polizeivollzugsbeamte in Thüringen erhalten Heilfürsorge nur während des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und gehobenen Dienst sowie bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten, Spezialeinheiten und bei der Entschärfung von Spreng- und Brandvorrichtungen (§ 103 ThürBG). Außerhalb dieser Fälle gilt die Beihilfe.
Für Polizeianwärter bedeutet das: Während der Ausbildung ist die Krankenversorgung über die Heilfürsorge gedeckt, danach wird eine beihilfekonforme private Krankenversicherung benötigt. Eine Anwartschaftsversicherung zu Beginn der Ausbildung sichert den heutigen Gesundheitszustand für den späteren Tarif.
Lehramtsreferendare in Thüringen sind Beamte auf Widerruf und erhalten 50 Prozent Beihilfe. Bestimmte zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen sind in dieser Zeit ausgeschlossen, dafür entfällt der Eigenbehalt bei Arzneimitteln.
Rechtsreferendare können seit dem Einstellungstermin 5/2023 wieder zwischen dem Beamtenverhältnis auf Widerruf und dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wählen, sofern sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Wahl entscheidet darüber, ob Beihilfe und PKV oder die gesetzliche Krankenversicherung greifen.
Der Beginn des Referendariats oder der Beamtenlaufbahn in Thüringen markiert einen entscheidenden Wendepunkt…
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Häufige Fragen: Beamte in Thüringen
Wie hoch ist die Beihilfe in Thüringen?+
Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehepartner und Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.
Sind Chefarzt und Zweibettzimmer in Thüringen beihilfefähig?+
Ja. Von der Beihilfe werden jedoch je Tag 25 Euro für die Wahlarztbehandlung und 7,50 Euro für das Zweibettzimmer abgezogen. Mit pauschaler Beihilfe gibt es keine Beihilfe zu Wahlleistungen.
Ist die pauschale Beihilfe in Thüringen widerruflich?+
Nein. Die einmal schriftlich beantragte pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Nur Beamte auf Widerruf können nach dem Vorbereitungsdienst neu entscheiden, weil dann ein neues Beamtenverhältnis beginnt.
Gibt es in Thüringen eine Kostendämpfungspauschale?+
Nein. Es gilt aber ein Eigenbehalt von 4 Euro je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel. Für Kinder, Beamte auf Widerruf und oberhalb der Belastungsgrenze entfällt er.
Bekommen Polizisten in Thüringen freie Heilfürsorge?+
Nur im Vorbereitungsdienst für den mittleren und gehobenen Dienst sowie bei bestimmten Einsätzen in geschlossenen Einheiten und Spezialeinheiten. Danach erhalten Polizeivollzugsbeamte Beihilfe.
Werden Rechtsreferendare in Thüringen verbeamtet?+
Seit dem Einstellungstermin 5/2023 können sie wählen: Beamtenverhältnis auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Voraussetzung für die Verbeamtung sind die beamtenrechtlichen Anforderungen.
Quellen (9)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner